Geschrieben von shinead am 15.08.2011, 13:36 Uhr |
Auch Unterhaltsfrage
Grundsätzlich gilt: Du bist minderjärigen, unterhaltsberechtigten Kindern zur erhöhten Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Das bedeutet, dass Du nicht "freiwillig" weniger oder gar gar nicht arbeiten darfst.
Der Unterhaltsanspruch Deines Sohnes bleibt genau so bestehen wie er jetzt ist (falls du in der Gehaltstabelle um eine Stufe hoch gestuft worden bist, da nur ein Kind zu versorgen war, würde sich die Stufe wieder ändern).
Wenn Du Elternzeit nehmen möchtest, musst Du gucken, wie Du das finanziell regeln kannst. Ansonsten müsstest Du nach 8 Wochen wieder arbeiten gehen um den Unterhalt zu finanzieren.
Den Unterhalt darfst Du deshalb nicht kürzen oder gar aussetzen.
So geurteilt durch das Amtsgericht hier vor Ort (Rhein-Main-Gebiet)
Zweite Variante die aktuell auch praktiziert wird: Der Selbstbehalt ohne Erwerbstätigkeit liegt bei 770 Euro. Da Du mit dem KV des zweiten Kindes zusammen lebst, kann hier noch ein fiktives Einkommen (50-100 Euro) angerechnet werden. Bei kapp 1000 Euro Elterngeld kannst Du dann die 241 Euro "locker" bezahlen.
Ich will es mal so sagen, wenn ich der KV des ersten Kindes wäre, würdest Du auf jeden Fall den aktuellen Unterhaltbetrag weiter bezahlen.
Ob der KV und sein RA/seine Beistandschaft das auch so sehen? Wer weiß das schon...
- Auch Unterhaltsfrage - babyfelix 15.08.11, 11:35
- Re: Auch Unterhaltsfrage - shinead 15.08.11, 13:36
- Was kann das Kind dafür ... - chartinael 15.08.11, 14:15
- Aber was kann mein zweites Kind dafür - babyfelix 15.08.11, 14:28
- Das zweite Kind kann natürlich nichts dafür... - shinead 15.08.11, 14:58
- Re: Das zweite Kind kann natürlich nichts dafür... - babyfelix 15.08.11, 15:36
- Daher: Man muß sich das vorher überlegen ... - chartinael 15.08.11, 16:18
- Re: Daher: Man muß sich das vorher überlegen ... - babyfelix 15.08.11, 16:36
- Böser, böser Unterhaltsempfänger... - shinead 15.08.11, 17:38
- Re: Böser, böser Unterhaltsempfänger... - Chaotin 15.08.11, 19:05
- Den Schuh... - shinead 15.08.11, 22:25
- Der Unterhaltsempfänger... - babyfelix 16.08.11, 9:44
- Re: Böser, böser Unterhaltsempfänger... - Chaotin 15.08.11, 19:05
- Daher: Man muß sich das vorher überlegen ... - chartinael 15.08.11, 16:18
- Re: Das zweite Kind kann natürlich nichts dafür... - babyfelix 15.08.11, 15:36
- Das zweite Kind kann natürlich nichts dafür... - shinead 15.08.11, 14:58
- Aber was kann mein zweites Kind dafür - babyfelix 15.08.11, 14:28
- schließe mich shinead an. und so war das hier auch - 32+4 16.08.11, 10:51
- Was kann das Kind dafür ... - chartinael 15.08.11, 14:15
- Re: Auch Unterhaltsfrage - Mami65 16.08.11, 11:27
- ziemlich daneben? - shinead 16.08.11, 11:35
- Also, ich find das nicht daneben? - chartinael 16.08.11, 14:19
- Tut doch nicht so scheinheilig!! - Mami65 16.08.11, 21:36
- Das ist nicht scheinheillig! - shinead 16.08.11, 21:47
- @shinead - Mami65 17.08.11, 8:22
- Re: @shinead - shinead 17.08.11, 13:19
- Re: @shinead - Mami65 17.08.11, 18:36
- Elternzeit steht einem ggü dem ARBEITGEBER zu - chartinael 17.08.11, 19:52
- Nein, muss man nicht... - Mami65 17.08.11, 20:10
- Re: Nein, muss man nicht... - shinead 18.08.11, 9:30
- Nein, muss man nicht... - Mami65 17.08.11, 20:10
- Elternzeit steht einem ggü dem ARBEITGEBER zu - chartinael 17.08.11, 19:52
- Re: @shinead - Mami65 17.08.11, 18:36
- Re: @shinead - shinead 17.08.11, 13:19
- @shinead - Mami65 17.08.11, 8:22
- Das ist nicht scheinheillig! - shinead 16.08.11, 21:47
- Tut doch nicht so scheinheilig!! - Mami65 16.08.11, 21:36
- Also, ich find das nicht daneben? - chartinael 16.08.11, 14:19
- ziemlich daneben? - shinead 16.08.11, 11:35
- Re: Auch Unterhaltsfrage - speedy69 16.08.11, 12:24
- Re: Auch Unterhaltsfrage - Luna511 18.08.11, 10:06
- Auf Kindesunterhalt darf nicht verzichtet werden... - shinead 18.08.11, 10:24
- Re: Auf Kindesunterhalt darf nicht verzichtet werden... - karo09 22.08.11, 15:39
- Wenn der volljährigen Tochter nichts mehr zusteht... - shinead 23.08.11, 16:37
- Re: Auf Kindesunterhalt darf nicht verzichtet werden... - karo09 22.08.11, 15:39
- Auf Kindesunterhalt darf nicht verzichtet werden... - shinead 18.08.11, 10:24
- Re: Auch Unterhaltsfrage - shinead 15.08.11, 13:36
Ähnliche Beiträge im Forum Patchwork-Familien:
Unterhaltsfrage ??????
Mein Mann und ich haben beide Kinder mit in die Beziehung gebracht ich 3 und mein Mann 1 Kind Meine Kinder Leben bei mir bzw. uns seine Tochter kommt alle 2 Wochen. Vor 1 Woche kam unser gemeinsamer Sohn zur Welt und vor 10 Tagen haben wir Geheiratet mit meinen ...
von MELabc 08.08.2011
Stichwort: Unterhaltsfrage
unterhaltsfrage ab 18
Hallo mein mann hat eien tochter aus erster bezeihung sie wierd nächstes Jahr 18. Er bezahlt jeden monat 345,- euro unterhalt. Seien ex hat noch ein kind und ist verheitratet arbeitet wieder voll und verdient wesentlich mehr als mein mann. Wir haben noch 2 kinder. Nun die Frage ...
von teufelchen-1977 28.02.2011
Stichwort: Unterhaltsfrage