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Geschrieben von Ebba am 12.09.2013, 12:32 Uhr

Und wenn du dich verliebst?

Wenn sie sich verliebt, dann kann sie sich doch weiterhin im vereinbarten Umfang um die Kinder kümmern. Die Abmachung, wenn man Kinder in die Welt setzt, sehe ich nicht darin, dass man den Partner liebt oder bei ihm bleibt, bis die Kider aus dem Haus sind, sondern allein darin, dass sich, bis auf weiteres, beide Partner so um den Unterhalt ihrer gemeinsamen Kinder kümmern, wie sie es bei der Entscheidung für die Kinder ausgemacht haben, also platt gesagt erstmal den Versorgungsgedanken. Dazu zählt eben auch der zu erwartende Barunterhalt und Erhalt des Lebensstandards der Kinder. Weil Kinder nunmal eine langfristige Enscheidung sind, ist man dummerweise auch langfristig daran gebunden, es sei denn, die Eltern treffen gemeinsam eine neue Abmachung.

 
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