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Geschrieben von Schwoba-Papa am 29.04.2005, 10:10 Uhr

@Petra-Tina

ihn nicht als Vater anzugeben sollte definitiv
nicht eine Sekunde überlegt werden, denn er ist es einfach und diesen Tatsachen darf man sich nicht verschließen.
Auch wenn er sich wie ein Arsch aufführt, hat er trotzdem gewisse Rechte und dazu gehört auch sein Kind ! Und zwar den Umgang, als auch den Unterhalt !
Die beiden haben nun genügend Zeit sich mit der Situation zu arangieren und vielleicht mäßigt sich ja das Verhältnis !
Sich damit den Ex vom Hals zu halten halte ich für blauäugig und ungerecht dem Kind gegenüber.

Zum Thema Vaterschaftstest nur mit Einwilligung der Mutter dies hier :

München (dpa) - Unverheiratete Väter dürfen die Abstammung eines Babys ohne Wissen der Mutter genetisch überprüfen lassen. Das Landgericht München I hat mit dieser veröffentlichten und als sensationell geltenden Entscheidung in die kontroverse Diskussion über die Rechte unehelicher Väter zu deren Gunsten eingegriffen (Az.: 17HK O 344/03).

Ein heimlicher Vaterschaftstest sei für das Wohl des Kindes weniger schwerwiegend als die gesetzlich zulässige gerichtlich erzwungene Klärung der Vaterschaft, urteilten die Richter. Als Untersuchungsmaterial genügt geringes genetisches Material, das zum Beispiel von einem Schnuller abgenommen werden kann.

Grüßle

 
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