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Geschrieben von Ebba am 26.11.2013, 13:30 Uhr

Der Knackpunkt ist doch...

Kann er nicht über eine Zulage verhandeln, zB in Hohe der Hälfte der Differrenz zwischen den Vergütungegruppen? Er müsste natürlich irgendwie argumentieren können, dass seine neue Tätigkeit höhere Ansprüche stellt als die bisherige, also sozusagen höherwertig ist.
Gibts irgendwas schriftliches zur jetzigen Tätigkeit als Stellvertreter? Einen Nachtrag zum Dienstvertrag u.ä.?

 
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