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Geschrieben von emilie.d. am 25.09.2023, 16:38 Uhr

Kinderbetreuung zwischen den Jahren..

Schau mal hier:

https://www.kanzlei-flaemig.de/lexikon/arbeitsrecht-l/leistungsverweigerungsrecht/

Ich würde sagen, ihr befindet Euch in einer Zwangslage und Du hast ein Leistungsverweigerungsrecht. Kita zu, Eltern zu weit weg und alt, Freunde selbst im Handel.

Du könntest das im Expertenforum bei Frau Bader fragen. Lass die Idee mit der AU weg, das isz Betrug. Würde ich nicht machen.

Ich würde meinem AG das im Vorfeld schreiben und parallel mich um eine Studentin oder so kümmern, die vielleicht Zeit und Lust hat? Das kann man dem AG ja auch kommunizieren.

Wenn er deswegen kündigen sollte, Arbeitsgericht. Aber glaube ich nicht, dass es soweit kommt,.wenn Du im Vorfeld ein entsprechendes Schreiben mit Paragraphen und Urteilen schickst. Wenn die Kita zu ist und ihr Euch um Ersatz gekümmert habt, aber niemanden findet (wer arbeitet schon freiwillig zwkschen den Jahren), seid ihr raus.

 
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