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Geschrieben von Fuchsina am 27.10.2012, 21:22 Uhr

Rechtsanspruch............

So einfach ist das auch nicht. Der Platz muss sowohl bzgl. Zeit als auch bzgl. Entfernung zumutbar sein.

D.h. wenn die AP arbeitet, können sie nicht nur einen Nachmittagsplatz - wenn die überhaupt gibt, hier gibt es sowas nicht - anbieten, sondern mindestens einen Halbtagsplatz. Auch kann die KiGA nicht 50 km entfernt sein und in die komplett andere Richtung als der Arbeitsplatz des APs. Ich meine, dass ca. 15-20 km maximal als zumutbar gelten - sofern sie eben auch mit dem Arbeitsweg der Eltern im Einklang zu bringen ist.

 
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