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Geschrieben von Choclate am 26.10.2012, 8:27 Uhr

Kindergarten Auswahl?

Hallo zusammen,

schreibe das erste mal hier da mein Sohn erst nächstes Jahr in die Kita geht.
3 haben wir uns schon angesehen und auch angemeldet.
Nr 4 waren wir heute und der sagt uns mal gar nicht zu. Direkt der erste Satz war das sie sowieso keinen Platz mehr haben und auch die Warteliste übervoll ist.
Fand ihr sehr, naja, unfreundlich. Habe es dann trotzdem durchgezogen werde ihn dort aber nicht anmelden. Hatten irgendwie das Gefühl direkt abgewimmelt zu werden. Find ich persönlich sehr schade da dies nächstgelegen wäre. Aber nun gut dann fahren wir halt morgens etwas auch nicht schlimm.
Eigentlich bin ich auf einen Platz angewiesen da ich Arbeiten gehe und alleinerziehend bin. Einen U3 Platz haben wir letzten Sommer dennoch nicht bekommen!
JEtzt höre ich immer wieder von anderen Eltern das sie genau so über die Kindergärten denkenudn die Anmeldungen ähnlich verteilt haben.
Jetzt meine Frage.
Wisst ihr wonach so Kindergärtengehen mit Warteliste? Wer zu erst kommt oder wer älter? oder oder oder :)
Irgendwie macht es mir immer mehr Angst das wir nächstes Jahr keinen Platz bekommen werden. Und wenn ich dran denke das wir erst im März/April Bescheid bekommen ein Graus. Aber ich kann ihn ja auch nicht wo hinbringen wo es überhaupt nicht unser Fall ist, oder?
Achso er wird Anfang September 3 Jahre nächstes Jahr.

Vllt mögt ihr mal von eurer Erfahrunge berichten?

 
25 Antworten:

mein Sohn ist auch ein September Kind (14.9.),wir haben einen Platz im August

Antwort von adama am 26.10.2012, 9:00 Uhr

bekommen (da war er fast drei)

bei uns ist es abhängig
1. von alter,
2. ob noch geschwisterkinder in dem gleichen kindergarten sind
3. falls es katholische kita ist, dann ob das kind getauft ist


lg

wir leben in NRW

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Re: mein Sohn ist auch ein September Kind (14.9.),wir haben einen Platz im August

Antwort von Choclate am 26.10.2012, 9:05 Uhr

Es sind städtische Kitas. Wir sin evangelisch. Den habe ich mir noch nicht angeschaut da die immer sagen ich soll wann anderes anrufen =/ ....
Hier startet das Jahr auch zum 1.8. Die Kinder werden nciht alle zusammen eingewöähnt sondern immer 1-2 Kinder damit genug Zeit ist für die neuen und die alten aber auch nicht untergehen. Ich hab auch gesagt das wir da flexibel sind und auch erst kommen könnten, wenn er denn 3 (hat am 2.9. Geburtstag) ist. Aber ich weiß nicht ob das ein Eigentor war? Hmmm

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Re: mein Sohn ist auch ein September Kind (14.9.),wir haben einen Platz im August

Antwort von Suschi am 26.10.2012, 13:25 Uhr

Die Anmeldekriterien sind niht überall gleich.
Kinder, die im quasi letzten Jahr sind, also dann eingeschult werden, würden bevorzugt aufgenommen werden. Wegen dem Rechtsanspruch.
Danach wird man schauen, wie die Verteilung so ist und auch nach Dringlichkeit.
Rechtsanspruch für U3 Kinder kommt, so weit ich es recht entsinne, zum Januar. Aber auch da muss gesagt werden, wenn die Plätze voll sind und die Jugendhilfeplanung nicht mehr beschlossen hat und es einfach keine Plätze mehr gibt, dann ist es eben so!

Meistens steht in jedem Kindergarten (in der Konzeption und ähnlichem), wie die Aufnahmekriterien sind.
Ansonsten nachfragen

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Re: Kindergarten Auswahl?

Antwort von Schnuppine am 26.10.2012, 14:23 Uhr

Mein Sohn ist jetzt gut 4 Jahre alt und geht seit er 1 Jahr ist halbtags zur Kita, erst Krippenbereich, dann Elementar. Hier in Hamburg habe ich ihn bereits kurz nach der Geburt in meiner Wunschkita angemeldet, weil es fast überall lange Wartelisten gibt. Dann gab es ein Erstgespräch, in dem ein langer Fragebogen ausgefüllt wurde. Später fragte ich bei der Leitung mal nach den Auswahlkriterien. Mir als Sozialpädagogin gegenüber gab der Leiter offen zu, dass sie schon auf den (sozialen) Background der Kinder schauen, Job der Eltern etc., sowie auch auf eine ausgewogene kulturelle Mischung achten (Muslime, Christen, Hindus... bzw. aiatische, afrikanische, weiße Kinder). Aber auch die Stundenzahl sei bedeutsam, da die Gruppen sich danach zusammensetzen, um das Personal möglichst effektiv einzuplanen. Es kann also durchaus sein, dass man in einer Kita einen 5-Stunden-Platz fürs Kind bekommt, aber keinen 6-Stunden-Platz.

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@ adama

Antwort von Julians.Mama am 26.10.2012, 20:07 Uhr

Das spricht gegen das Grundgesetz, meine Kinder gehen auch in den katholischen Kindergarten, dort sind aber nicht nur getaufte Kinder, sogar islamische Kinder gibt es dort, keiner darf wegen seines Glaubens bevorzugt werden, unser KiGa hält sich dran.

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Re: Kindergarten Auswahl?

Antwort von Julians.Mama am 26.10.2012, 20:09 Uhr

Hier geht es nach folgenden Kriterien:

1. Zugehörigkeit zum Kindergartensprengel (man muss hier wohnen, sonst hat man gar keine Chance)
2. Alter des Kindes (Geschwisterkinder haben Vorrang)

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Re: Kindergarten Auswahl?

Antwort von Julians.Mama am 26.10.2012, 20:11 Uhr

Ach ja, U3 Kinder gibt es hier nicht und man wird nicht nach Berufstätigkeit gefragt.

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@Julians.Mama ist aber leider so, mein

Antwort von adama am 26.10.2012, 20:31 Uhr

Sohn kam in ein katolischen Kindergarten ( er ist getauft) mit 2 Jahren und fast 11 Monaten. Andere 5 Kinder aus unserer Umgebung kamen leider nicht rein (kein davon war getauft),obwohl die schon alle 4 bis 6 Monate älter waren wie mein Sohn.(eine Erzieherin hat dann gesagt,dass es darum war,weil die nicht getauft waren.Die müssen nur eine bestimmte Zahl an ungetauften Kindern nehmen)

Wir haben alle Kinder am gleichen Tag angemeldet.

In der Kita sind auch Kinder,die anderen Glauben haben.

Für getaufte Kinder bekommt der Kindergarten aber mehr Fördergelder.

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Re: @adama

Antwort von Suschi am 26.10.2012, 20:44 Uhr

Für getaufte gibt es mehr Fördergelder? Davon hab ich noch nix gehört und arbeite in diesem Bereich...

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qSuschi

Antwort von adama am 26.10.2012, 21:30 Uhr

Die evangelische Landeskirche bezuschusst hier zu einem großen Teil die Kiga-Plätze, von der Stadt gibt es kaum etwas, die bezahlen dann eben den Zuschuss bei den städtischen Kigas.


das gleiche gilt auch für die katholische Einrichtungen

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warum meldest du so spät an?

Antwort von Milia80 am 26.10.2012, 22:42 Uhr

??

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wer darauf angewiesen ist sollte rechtzeitig anmelden

Antwort von Milia80 am 26.10.2012, 22:46 Uhr

mal ganz ehrlich nur weil man es nciht hinbekommt das kind rechtzeitig anzumelden soll man dennoch bevorzugt ein platz bekommen weil man ae ist?

beim umzug mal ausgenommen melde ich mein kind direkt nach geburt an und bin so auf der sicheren seite.

so kurzfristig habe ich noch nie gehört und ich finde das schon richtig so, erst die zuerst angemeldet waren und sich rechtzeitig darum gedanken gemacht haben, dann eben wer arbeiten geht, alleinerziehend ist usw.

hier wird der kita platz dann danach vergeben wer arbeiten geht und muss das auch nachweisen

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Re: Kindergarten Auswahl?

Antwort von chrisy1205 am 26.10.2012, 23:13 Uhr

Hallo,

Also bei uns meldet man die Kinder im Kindergarten auch bis 31.3. an
Für September. Früher geht gar nicht. Bescheid bekommt man erst Ende Mai.

Für Krippen ist es anders.

Chrisy

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Re: warum so spät?

Antwort von chrisy1205 am 26.10.2012, 23:15 Uhr

Früher geht doch meist gar nicht im Kindergarten. Krippen ist was anderes, aber Kiga bis März des Eintrittsjahres. Ist schon okay.

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Rechtsanspruch

Antwort von Fuchsina am 27.10.2012, 3:05 Uhr

Du hast einen Rechtsanspduch auf zumindest einen Halbtagsplatz bei einem Kind ab drei Jahren. Ab nächsten August sogar ab einem Jahr.

Ansprechtpartner ist das Jugendamt. Solltest Du einen negstiven Bescheid von allen Kindergärten bekommen, gehe hin und haue dem JA den Rechtsanspruch um die Ohren. Drohe sie mit Klage über die Kosten einer Tagesmutter falls Du keinen Platz bekommst. Das wrkt meist Wunder.

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Re: Rechtsanspruch

Antwort von Choclate am 27.10.2012, 7:40 Uhr

Ich habe ihn in der Krippe angemeldet da war 4 Wochen alt. Vorher ging und es war die einzige hier in der Nähe!
Diesen Sommer haben dann 2 neue U3 Gruppen aufgemacht. Dort hatte ich ihn auch sofort angemeldet. Trotzdem haben wir wieder einen Platz bekommen!
In diesen 3 Kitas stehen wir seit der 1. Anmeldung auf der Warteliste. Kriegt man keine Platz bliebt man automatisch drauf. Sprich ichm uss ihn nciht erneut anmelden egal ob U3 oder Ü3 ....
In den anderen Kindergärten mit Elementarbereich wurde gesagt das ich immer erst den Herbst vorher anmelden kann, wo er im SOmmer gehen soll. Also sind wir ja eigentlich nicht so spät dran.
Aber es fehlen einfach Ü3 Plätze.
In einem Kindergarten sind 2 Ü3 Gruppen geschlossen wurden für eine U3 Gruppe.

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Re: Rechtsanspruch............

Antwort von biggi71 am 27.10.2012, 9:39 Uhr

richtig, aber keinen anspruch auf die zeit (vielleicht dann nur einen nachmittagsplatz) und auch keinen anspruch auf die nähe (weites fahren kann dann möglich sein)!!!

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Re: Kindergarten Auswahl?

Antwort von alsame am 27.10.2012, 14:05 Uhr

Also unser Kiga ist schon für 2013/14 ausgebucht. Insofern werden logischerweise neue Anmeldungen abgewimmelt.
Bei uns läuft das so mit den Wartelisten. Bevorzugt werden die Geschwisterkinder und dann kommen die die sich als erstes angemeldet haben. Was auch nur fair ist, wie ich finde. Ich weiß ja das die Anmeldungzeiträume von BL zu BL unterschiedlich sind, aber du hattest bis jetzt 2 Jahre Zeit dich zu erkundigen wie es bei euch läuft und wie stark der Ansturm ist. Nichts desto trotz hast du ab Sep. 2013 einen Rechtsanspruch, aber ebend nicht auf einen Platz in deinem Wahlkiga.

alsame

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Ist von BL zu BL unterschiedlich!

Antwort von alsame am 27.10.2012, 14:07 Uhr

Wie ich unten schon geschrieben habe ist unser Kiga (in Berlin) schon für 2013/14 ausgebucht. Wenn man also jetzt schwanger ist bzw. ein Kind geboren hat und weiß man muss nach 2 oder 3 Jahren wieder arbeiten gehen, muss man sich also jetzt schon anmelden. Ansonsten wird es wohl nicht unbedingt der Wahlkiga werden.

alsame

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Re: Kindergarten Auswahl?

Antwort von Tine1 am 27.10.2012, 16:44 Uhr

Ich würde ein paar Wochen bevor die Plätze vergeben werden nochmal anrufen und dein weiterhin bestehendes Interesse bekunden.
Das wurde uns zumindest so geraten von unserem damaligen Wunschkindergarten.

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Re: Rechtsanspruch............

Antwort von Fuchsina am 27.10.2012, 21:22 Uhr

So einfach ist das auch nicht. Der Platz muss sowohl bzgl. Zeit als auch bzgl. Entfernung zumutbar sein.

D.h. wenn die AP arbeitet, können sie nicht nur einen Nachmittagsplatz - wenn die überhaupt gibt, hier gibt es sowas nicht - anbieten, sondern mindestens einen Halbtagsplatz. Auch kann die KiGA nicht 50 km entfernt sein und in die komplett andere Richtung als der Arbeitsplatz des APs. Ich meine, dass ca. 15-20 km maximal als zumutbar gelten - sofern sie eben auch mit dem Arbeitsweg der Eltern im Einklang zu bringen ist.

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Re: Auswahlkriterien

Antwort von Badefrosch am 27.10.2012, 22:05 Uhr

1. Dringlichkeit
(krankes Elternteil + Alleinerziehend wird hier gleichwertig behandelt)

2. Alter
(es werden nur Kinder aufgenommen, die beim Start des KiGa-Jahres 3 Jahre alt sind bzw. wenn genug Plätze vorhanden sind, Kinder die bis 31.12.2012 - 3 Jahre alt werden)

3. Ganztags / Halbtags
Bei uns bekommen und beide Vollzeitarbeitende einen Ganztagsplatz, Teilzeitarbeitende dürfen max. bis 14 Uhr buchen (also 6 Stunden). Unter Vollzeitarbeitend verstehen Sie mehr mind. 30 Stunden Woche + Fahrtzeit.

Wir haben eine Gruppe bis 14 Uhr, alle anderen sind ganztags.

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@Milia80

Antwort von Julians.Mama am 28.10.2012, 19:21 Uhr

das ist aber nicht in jedem bundesland so, hier kann man erst im das kind erst jan. für sept. gleichen jahrs anmelden, ach so kiga ist hier für kinder ab 3 jahre.

bei krippenplätzen sind die kriterien anders, da muss man schon während derschwangerschaft anmelden und dann am besten noch alleinerziehend sein und vollzeit arbeiten, sonst hat man hier kaum ne chance...

lg

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@Badefrosch

Antwort von Julians.Mama am 28.10.2012, 19:28 Uhr

Das ist ja auch ne komische Regelung. Ich arbeite "nur" Teilzeit, von 9-14 Uhr, habe eine Std. Fahrzeit einfach, d. h. ich schaffe es erst bis 15 Uhr beim KiGa zu sein und bei euch hätte ich jetzt nur Anspruch auf einen 14 Uhr Platz, dann könnte ich meinen Job an den Nagel hängen...

Bei uns gibt es auch eine 14 Uhr Gruppe und zwei Ganztagsgruppen, die 14 Uhr Gruppe ist für Hausfrauen oder Teilzeitarbeitende Mamas, denen die Zeit bis 14 Uhr reicht...

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Re: Kindergarten Auswahl?

Antwort von nemesis73 am 31.10.2012, 7:11 Uhr

Hallo,
ich berichte mal über meine Erfahrungen in Hessen und in Rheinland-Pfalz:

Ich habe meine Tochter 3 Wochen nach ihrer Geburt für einen Krippenplatz in Hessen angemeldet. System eigentlich super: zentrale Anmeldung bei der Stadt mit gewissen Präferenzen (z.B. ob man fahren kann oder einen Platz direkt in Laufweite braucht). Hat leider überhaupt nicht geklappt, und es gab noch dazu keinerlei Rückmeldung. Da ich nach 1 Jahr wieder arbeiten mußte, hatte ich ein Riesenglück, noch einen privaten Krippenplatz für knapp 800 € mtl zu bekommen. Klasse Einrichtung, aber leider auch 30 min Fahrtzeit entfernt. Vergabe dort: Dringlichkeit.
Vergabekriterium städtische / kirchliche Krippen: offiziell Dringlichkeit, Berufstätigkeit der Eltern, Geschwisterkinder, inoffiziell persönliche Präferenz der Leiterin bzw. des zuständigen Pfarrers. Einmal wurde ich sogar ganz unumwunden auf die Möglichkeit einer "Spende" hingewiesen. Kenne einige, die auf diese Weise einen Platz bekommen haben.

Danach sind wir nach Rheinland-Pfalz umgezogen. Keine zentrale Anmeldung möglich, also alle 38 Einrichtungen in dieser Stadt einzeln abklappern. Ich habe meine Tochter mit einem Jahr Vorlauf zu ihrem 3. Geburtstag angemeldet. War wegen der Entfernung sehr schwierig, da fast alle LeiterInnen auf einer persönlichen Vorsprache bestanden, um das Kind auf die Warteliste zu setzen. Vergabe s.o.: offzielle und inoffzielle Kriterien. Generell scheinen Geschwisterkinder bevorzugt zu werden, unabhängig, ob eine Person in Haushalt zu Hause bleibt oder nicht. Muß dazu sagen, daß ein Halbtagesplatz problemlos zu bekommen ist, da Rechtsanspruch. Hilft nur leider einer Mutter mit 40-Stunden-Job nur bedingt :-(

Wir haben wieder nur mit Glück einen Platz 2 Wochen vor ihrem 3. Geburtstag bekommen, da der KiGa damit das erforderliche Kontingent an U3-Kindern erfüllen konnte.

Persönliches Fazit:
Vergabekriterien sind das eine, die Hofierung der entscheidenen Person das sinnvollere, solange insbesondere bei den Ganztagesplätzen nur der Mangel verwaltet wird.

LG,
Sabine

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