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Geschrieben von MamaMalZwei am 27.04.2009, 10:05 Uhr

Wegen der rechtlichen Seite...

Hallo sechsfachmama, wegen der rechtlichen Seite dieser Erklärung, dass die Kinder allein zur Turnhalle gehen sollen, da würde ich mich an das Forum Focus online, Dr. Birnbaum wenden.
Ich habe schon öfter gesehen, dass auch Lehrer nicht unbedingt wissen, was sie dürfen und was nicht. Vor allem ist es ja nicht unerheblich, dass wegen dieser Erklärung eventuell die Haftpflichtversicherung nicht mehr greift. Wer weiß, vielleicht hat die Einverständniserklärung der Eltern eine auflösende Wirkung?
Was die Kooperation der Schulen betrifft: Das mag für Dich zwar offensichtlich sein, aber einen richtigen Beweis hast Du nicht. Wie sieht das in Sachsen aus, müssen die Kinder zum Prognoseunterricht?
Schließlich der Fall des Kindes, das in Richtung Autismus geht: Es gibt natürlich diese Kinder, bei denen der Autismus mit einer Hochbegabung verbunden ist. Und natürlich gibt es diese anderen Eltern, denen ganz klar ist das ihr Sonnenschein den nie und nimmer ärgern würde. Haben die Eltern des Jungen es schon mal mit einem Schulbegleiter probiert? Darauf haben sie nämlich nach § 35a Sozialgesetzbuch Anspruch. Sie müssten sich allerdings an das Jugendamt wenden und eine dementsprechende Diagnose haben. LG

 
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