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Geschrieben von HeidiRahm am 25.04.2009, 7:30 Uhr

Fragen betr. Rechten/Pflichten einer GS

Zu 1. - Wenn die Eltern das nicht unterschreiben, dann stimmen sie auch nicht zu und die Aufsichtspflicht bleibt bei der Schule. Somit MUSS dann ein Lehrer mitgehen.
Also ich kenne sowas garnicht, bei uns werden die Kinder IMMER von den Lehrern begleitet.

Zu 2. - Schule ist - im weitesten Sinne - (außer GS) ein "Dinstleistungsunternehmen", denn die Eltern haben die Wahl, wohin sie ihr Kind schicken. Da ist klar, das Werbung gemacht wird und wenn GS und MS zusammenarbeiten, dann kannst du nicht viel dagegen machen.
Auch bei uns (Sachsen) ist nur 100% eine Eins. Meine Tochter hat gestern eine Mathearbeit mit 30 Punkten geschrieben, sie hat 29 Punkte = 2+.
Darüber würde ich mich nicht aufregen, denn auch mit einer 2 ist der Weg auf´s Gym offen.

 
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