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Geschrieben von sechsfachmama am 24.04.2009, 22:33 Uhr

Fragen betr. Rechten/Pflichten einer GS

betrifft BL Sachsen

Folgende Situation: Die Sporthalle und Sportplatz sind ca. 800 m bis 1 km von der Schule entfernt. Die Grundschüler müssen diesen Weg allein - ohne jegliche erwachsene Begleitung - zurücklegen! (auch an befahrener Straße)
Die Eltern der Schüler müssen eine Einverständniserklärung unterschreiben, dass sie dieser Regelung zustimmen.

Die entsprechenden Sportlehrer kommen getrennt von den Schülern (wohl auch öfter per Auto) zur Sporthalle.

Ist so etwas überhaupt statthaft? Soweit ich weiß, verletzt die Schule damit massiv ihre Aufsichtspflicht und wälzt die Verantwortung auf die Eltern ab.

(bei uns in der GS dürfen die Kinder nicht mal den Schulhof ohne eine Begleitperson verlassen - auch nicht um zur Sporthalle zu gehen, die direkt neben der Schule ist)


In dieser Schule gibt es auch folgende Regelung betr. Zensuren: nur 100 % der Punktzahl bei einer Arbeit sind eine 1, ansonsten gibt es eine zwei.
Kann jede Schule die prozentuale Aufteilung der Zensuren komplett frei handhaben oder gibt es hier auch Vorschriften?

Offensichtlich steckt hinter diesen ziemlich hoch angesetzten Prozenten folgende Überlegung: Dadurch sind die Zensurendurchschnitte schlechter und damit haben wir mehr Schüler, die später die örtliche Mittelschule besuchen, anstatt auf ein auswärtiges Gymnasium zu welchseln.
Im letzten Elternabend wurde auch nicht wertfrei auf alle weiterführenden Schulen verwiesen, sondern sehr deutlich fast nur für die örtliche Mittelschule geworben.

 
20 Antworten:

Re: Fragen betr. Rechten/Pflichten einer GS

Antwort von HeidiRahm am 25.04.2009, 7:30 Uhr

Zu 1. - Wenn die Eltern das nicht unterschreiben, dann stimmen sie auch nicht zu und die Aufsichtspflicht bleibt bei der Schule. Somit MUSS dann ein Lehrer mitgehen.
Also ich kenne sowas garnicht, bei uns werden die Kinder IMMER von den Lehrern begleitet.

Zu 2. - Schule ist - im weitesten Sinne - (außer GS) ein "Dinstleistungsunternehmen", denn die Eltern haben die Wahl, wohin sie ihr Kind schicken. Da ist klar, das Werbung gemacht wird und wenn GS und MS zusammenarbeiten, dann kannst du nicht viel dagegen machen.
Auch bei uns (Sachsen) ist nur 100% eine Eins. Meine Tochter hat gestern eine Mathearbeit mit 30 Punkten geschrieben, sie hat 29 Punkte = 2+.
Darüber würde ich mich nicht aufregen, denn auch mit einer 2 ist der Weg auf´s Gym offen.

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Re: Fragen betr. Rechten/Pflichten einer GS

Antwort von Miffi am 25.04.2009, 11:34 Uhr

zu 2)
Bei uns gibt es in Deutsch mit 96% noch eine 1- . Das wurde wohl in der Schulkonferenz im Fach "Deutsch" an unserer Schule so entschieden.
Welcher Notendurchschnitt für den Übergang aufs Gymnasium benötigt wird, das entscheidet das jeweilige Gymnasium selbst. Da der Andrang an einigen Schulen sehr groß ist, muss man manchmal einen Notendurchschnitt von 1,5 vorweisen können. Das wird wohl in jedem Bundesland anders gehandhabt.
Vielleicht sollte in der Elternkonferenz an Deiner Schule mal explizit dieses Thema "Benotung" angesprochen werden mit dem Versuch vielleicht etwas ändern zu können.

zu 1)
Ich würde auf keinen Fall diese "Einverständniserklärung" unterschreiben! Die Schule trägt während der Schulzeit die volle Verantwortung und damit auch den Versicherungsschutz! Sollte den Kindern auf diesem Weg irgendetwas zustoßen, wer müsste dann zahlen? Deine Versicherung wird sagen, wir sind nicht zu ständig, da es in der Schule passiert ist und die Schule sagt, unsere Versicherung ist nicht zuständig, da ja alle diese Einverständniserklärung unterschrieben haben. Ich finde diese Situation insgesamt unverantwortlich. Solltest du dieses "Teil" unterschrieben haben, kann ich Dir nur raten es umgehend zu widerrufen.

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Re: Fragen betr. Rechten/Pflichten einer GS

Antwort von montpelle am 25.04.2009, 11:36 Uhr

"Offensichtlich steckt hinter diesen ziemlich hoch angesetzten Prozenten folgende Überlegung: Dadurch sind die Zensurendurchschnitte schlechter und damit haben wir mehr Schüler, die später die örtliche Mittelschule besuchen, anstatt auf ein auswärtiges Gymnasium zu welchseln."

Woher weißt du das so genau ?
Nur weil "Werbung" für die Mittelschule im Ort gemacht wurde ?

Ich kenne viele Schulen, an denen es nur mit 100% der zu erreichenden Punkte ein "Sehr gut" gibt. Es ist nicht ungewöhnlich.

Die Sache mit dem unbeaufsichtigten Gang der Schüler zum Sportplatz finde ich dagegen komisch. Allerdings schreibst du, dass die Eltern zustimmen müssen und da frage ich mich, warum es Eltern gibt, die zustimmen ?!

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Läuft dein Kind sonst nie an der Straße?

Antwort von Henni am 25.04.2009, 14:38 Uhr

Hallo

Also wir mussten früher zum Sportplatz im Sommer auch allein laufen. Natürlich gilt in der Zeit versicherungsschutz, genauso wie auf den Schulweg auch! Wenn die Schule bzw der Schulliter das Risiko auf sich nimmt ist das ja rechtlich okay, es ist ja eine Sculveranstaltung ! Was genau unterschreibt man denn da? Wenn man als Lehrer beispielsweise sonst 3 Srtunden Sport in drei Klassen hintereinander häte, dann wäre das ja auch eine völlig unsinnige Lauferei, denn die Kidner sind mit ab 6 Jahren ja groß genug! Die laufen ja sonst auch allein, oder?

Also: WAS genau unterschriebt man da? Ich fände es auch ohne unterschirft ehrlich gesagt okay, es ist ev. nur eine Kenntnisnahme, die man unterschreibt oder was?

ZU 2: ja, das entscheidet jede Schule selbst und SEHR GUT ist in der regel ALLES richtig zu haben"

LG HEnni

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Re: Fragen betr. Rechten/Pflichten einer GS

Antwort von Nathalie B. am 25.04.2009, 20:50 Uhr

Hallo,

Zu 1. Ich habe von soetwas nie gehört, denn die Kinder sind unter der Aufsichtspflicht der SChule und nicht sich selbst überlassen. Ich finde soetwas sehr merkwürdig und würde das vom Gesamtelternrat klären lassen,ob es tatsächlich so ist und wenn ja, wie die anderen Eltern dies sehen.
Es wundert mich allerdings sehr. Und ich würde auch nicht mein Einverständnis dazu geben.

Zu 2. Ich glaube nicht, daß das Notensystem an Eurer Schule so gebaut ist, daß die Kinder schwer an gute Noten kommen, und somit vermehrt in die MS gehen. Hierunten habe ich Dir einiges zum Notensystem in Sachsen geschrieben:

eine 1: 100-98% der Punkte
eine 2: 86-97%
eine 3: 66-86%
eine 4: 44-66%
danach weiß ich es nicht mehr

Aus http://www.mk-intern.bildung-lsa.de/Bildung/er-leistungbeurteilunggrundschulen.pdf habe ich auch folgendes:
Die Leistungen werden nach dem Sechs-Noten-System bewertet:
.sehr gut" (1);
.gut. (2);
.befriedigend. (3);
.ausreichend. (4);
.mangelhaft. (5);
.ungenügend. (6).
Den Notenstufen sind folgende Definitionen zu Grunde gelegt:
a) Die Note .sehr gut. soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße entspricht.
b) Die Note .gut. soll erteilt werden, wenn die Leistungen den Anforderungen voll entspricht.
c) Die Note .befriedigend. soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.
d) Die Note .ausreichend. soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.
e) Die Note .mangelhaft. soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.
f) Die Note .ungenügend. soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

Konkret heisst das, daß ein Test ca. 85-97% Fragen über gelernten Stoff beinhaltet und den Rest mit Fragen, die noch nicht behandelt wurden, bzw nicht in der Form. Diese 85-97% sind notwendig für eine "2" und für eine "1" muss der Rest dazu gelöst werden.

Zu 3. Was die Werbung für die örtliche MS betrifft, ist es klar,dass politische Absichten dahinter stecken, besonders, wenn kein Gym vor Ort ist.
Bei uns wird die MS saniert und ist zur Zeit somit nicht gerade attraktiv für Eltern und Kinder und die Stadt hat durch Briefe bei den Eltern geweorben. Jedoch haben wir auch ein Gym, sodaß es für die Schulleitung weniger Druck gibt. Für eine Schulleitung hat es mehr Ruhm eine große Quote von Kindern zu haben, die dann zum Gym gehen als zur MS.

LG
Nat

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Re: Fragen betr. Rechten/Pflichten einer GS

Antwort von Eileen am 26.04.2009, 9:44 Uhr

Zu Punkt 1: merkwürdig, ungewöhnlich...nicht unterschreiben und mit dem Elternsprecher nachhaken bzw. als Ordnungspunkt für die nächste Elternbeiratssitzung setzen lassen. Ganz klar sollte ein Lehrer dabei sein wenn die Kinder über eine Strasse laufen müssen. Es geht nicht darum ob die Kinder dies können oder nicht (die meisten laufen eh alleine in die Schule) - nur in Klassenverband benehmen sich die Kinder ganz einfach anders. Wir hatten eine ähnlich Situation am Gymnasium und sogar da ist eine Lehrerin mitgelaufen !

zu Punkt 2: kann ich nur sagen, daß ich dies übertrieben finde - egal ob es usus ist oder nicht. Wie viele Kinder haben tatsächlich immer 100% der Punkte? Ich wäre dafür diese "Benotung der Noten" einfach wegzulassen es ist eh subjektiv - da sprechen die blanken Ergebnisse doch für sich. Wenn ein Kind z.B. bei einer Matheprobe 29 von 32 Punkten erreicht ist dies eine tolle Leistung - dem wird nur einen unnötigen Dämpfer gegeben mit einer 2.
Die "Noten-Visitenkarte" fürs Gymnasium ist mit der jetzigen 1 bis 6-Benotung lächerlich und ungerecht, denn jede Schule/Lehrer hat eine eigene Interpretation und ja auch ich habe das Gefühl, daß man damit nur die eigene Hauptschule usw.. vollbekommen möchte.

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Re: Fragen betr. Rechten/Pflichten einer GS

Antwort von sechsfachmama am 26.04.2009, 12:24 Uhr

erstmal - es betrifft nicht meine gs. bei uns gehen die kinder nicht mal alleine zur bushaltestelle oder auch zur sporthalle, die sich direkte neben der schule befindet - aber außerhalb des zaunes, der ums gs-gelände geht.
es geht grundsätzlich der jeweilige lehrer mit bzw. zum bus die betreuungsperson. nachmittags meist eine hortbetreuerin, mittags meist die frau, die den schulclub (kostenlos innerhalb gta) betreut.

was genau die eltern dort unterschreiben müssen, weiß ich nicht, aber sie werden unter druck gesetzt, dass das alle zu unterschreiben haben und fertig.
und genau das kann ja wohl nicht sein.

dass lehrer 3 stunden sport hintereinander haben wäre sehr ungewöhnlich in der gs (also dass lehrer schon vor ort ist und auf die schüler wartet), denn bei uns hat man meist beim klassenlehrer sport - also gibt es fast keine doppelstunden für die lehrer, höchstens mal im vertretungsfall.

der nächste punkt ist, dass meine bekannte allg. schon "schief" angeguckt wird, wenn sie sich "getraut" ihre meinung zu sagen bzw. auch zu melden, dass sie dieses oder jenes anders sieht, als viele in der masse.
sie ist damit schon abgestempelt und wenn sie was sagt, dann klappen bei den lehrern, anderen eltern sowie auch beim direx gleich die jalousien runter (ein beispiel siehe "aktuell": für wen gilt das schild: fahrverbot für fahrzeuge aller art .... von freitag)

letzter elternabend - es ging um einen schüler, der wohl in richtung ads/authismus geht, andererseits aber (fast?) der beste schüler ist und der von den anderen mitschülern immer geärgert und gepisakt wird (anrempeln, schieferkästchen "aus versehen" vom tisch fegen, pieksen ... usw.) bis er dann ausrastet und dann heißt es wieder: ja kein wunder ... usw.
er war wohl 2 jahre auf sonderschule (oder lrs-klasse, weiß ich nicht), dann in einer psychologischen abteilung in der schule .. jetzt ist er wieder da und die mitschüler sind sozusagen unmöglich. kein wunder, wenn man jemanden so reizt, dass er dann austickt, noch dazu, wenn er eh in der richtung schwierigkeiten hat (meine völlig außenstehende meinung dazu: er sollte vielleicht mal auf hochbegabung getestet werden, das könnte auch eine ursache sein, denn oft werden unverkannte genies dadurch zu klassenclowns und ganz schlecht in den leistungen)

jedenfalls äußerte meine freundin betr. dieser diskussion ob der schüler dort in der klasse bleiben soll oder nicht, dass dieser junge doch aufgrund seiner vorgeschichte in den köpfen der anderen kinder eh "abgestempelt" ist und damit es immer schwer hat.
nur allein so eine äußerung genügt, um dann von den restlichen eltern in der luft zerrissen zu werden: sie sagen also, dass UNSERE (lieben, netten, freundlichen) kinder jetzt schuld sind, dass der so ist? usw. usw.

also wehe du sagst was, was nicht der meinung der masse entspricht, dann bist du immer der angeschmierte.

abgesehen davon frage ich mich, was diese diskussion in einem elternabend überhaupt zu suchen hat, denn ich bin elternsprecher an meiner gs und dort werden solche fragen nur mit den betroffenen eltern und den lehrern geklärt. das geht andere eltern gar nichts an!


betr. zensurenspiegel und werbung für die ms - es ist einfach offensichtlich, dass pol. absichten dahinterstecken.

und ich selber frage mich, was diese megastrenge bewertung soll - grad in der gs wo doch die kinder auch tolle erfolgserlebnisse erstmal haben sollen (wenn gerechtfertigt aufgrund der leistungen), dann ist es doch der totale müll, das level so hoch anzusetzen.

bei uns ist 100 - 96 % die 1, bis 80 % die 2, bis 60 % die 3, bis 40 % die 4, bis 20 % die 5 und darunter die 6

und diese aufteilung gilt am gymi, an der ms und an der gs - auch wenn jede schule andere werte festlegen könnte. aber dass selbst am gymi diese prozente angesetzt werden, zeigt mir doch, dass auch dort nicht von nur 100 % perfektion ausgegangen wird, um ne 1 zu bekommen.

umsomehr sollte das an einer gs so sein.

je höher man die % ansetzt, umso weniger kinder erreichen den geforderten schnitt fürs gymi und damit ist der größere zulauf für die ms gesichert. denn die weiteren zensurenprozente sind auch weiter oben angesetzt. ich kenne die nicht genau, aber z. b. wenn es die 2 nur bis 90 % gibt, die 3 nur bis 75 % usw. hat man viel schneller einen schlechteren durchschnitt als bei der zuerst genannten aufteilung. und damit kommen automatisch viel mehr kinder auf die ms!

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Re: Fragen betr. Rechten/Pflichten einer GS

Antwort von sonnenschein 110 am 26.04.2009, 12:56 Uhr

Bin auch aus Sachsen und bei uns dürfen die Kinder nicht allein das Schulgelände verlassen- auch nicht zum Sportunterricht. Die gehen da gemeinsam mit dem Lehrer die etwa 300m zur Turnhalle. Sie werden auch zur Bushaltestelle gebracht, die gleich neben dem Schulhof ist und werden dort bis der Bus los fährt, von einem Lehrer beaufsichtigt.

Was wäre, denn wenn man diese Einverständniserklärung nicht zustimmen würde ???? Sobald das Kind in der Schule ist, sind die Lehrer dafür verantwortlich !!!!

Bei der Benotung ist man bei uns nicht so streng.Ab 95% gibt es schon eine 1.

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Re: also,.....

Antwort von Julie am 26.04.2009, 14:02 Uhr

erstens wäre ich immer sehr vorsichtig bei Sachen, die um zwei bis drei Ecken erzählt werden, auch wenn es von der besten Freundin kommt,

zweitens (wegen des Einschaltens der Elternvertreter) klang dein Ausgangsposting so, als wenn die ganze Klasse von dem "an-der-Straße-entlang-zum-Sportplatz-laufen" betroffen sei (was ja auch normal wäre, weil ja in der Regel die ganze Klasse Sport hat und nicht nur ein Schüler)

drittens war deinem Ausgangsposting nicht zu entnehmen, dass es in der Situation Lehrer (oder Schule) - Schüler noch tiefgreifendere Probleme gibt (dann sind solche Dinge wie der Schulweg oder die vermeintlich "harte" Benotung" ja oft nur der berühmte Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt),

und viertens kenne ich (nrw) die Definition, dass mindestens die Hälfte der Aufgaben richtig gelöst sein muss, um ein "ausreichend" zu erhalten, dann ist dein "bis 40 % gibt es eine vier" schon sehr kulant. Klar, dass man dann zu anderen Ergebnissen kommt als die "schlechte" Schule.
Wer da jetzt politische Absichten hegt, weiß ich nicht (eine hohe Übertrittsquote zum Gym kann ja auch ein gutes "Werbeargument" für eine GS sein).

Bezüglich der insgesamt doch sehr verfahrenen Kiste zwischen der Schule und deiner Freundin würde ich mal den Rat geben, externe Hilfe in Anspruch zu nehmen (Kinderarzt, Schulpsychologische Beratungsstelle, SPZ, Schulamt, .......),

Ich wünsche einen schönen Sonntag !
Julie

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Re: @Eileen

Antwort von montpelle am 26.04.2009, 14:31 Uhr

"zu Punkt 2: kann ich nur sagen, daß ich dies übertrieben finde - egal ob es usus ist oder nicht."

Die Note heißt "Sehr gut" und eine Arbeit mit (z.B. drei) Fehlern ist nicht sehr gut, sondern gut !

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Re: @montpelle

Antwort von Eileen am 26.04.2009, 15:59 Uhr

Da sind wir unterschiedlicher Meinung. Die Notenvergabe die Du favorisierst empfinde ich als demotivierend, entwürdigend und wie unten beschrieben ein Politikum um die "unbeliebten" weiterführenden Schulenarten dennoch "voll" zu bekommen. Das D Schulsystem ist nicht für die Kinder gemacht sondern anscheinend nur für die Institution Schule so wie sie jetzt besteht und angeblich weiter bestehen soll. In anderen Ländern beurteilt man seine Schüler in diesem doch sehr zarten Alter der Grundschule lockerer und übt nicht diesen fürchterlichen Druck aus, daß nur 100% der Punkte sehr gut ist !
Anscheinend hast Du nur 100% Kinder denn sonst würde es Dich auch "nerven", daß Deine Kinder "nur" eine 2 für eine fast perfekte Arbeit erhalten. Dies könnte man - wenn man böse wäre - auch "Elite-denken" nennen.....

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Re: @eileen

Antwort von Julie am 26.04.2009, 16:48 Uhr

Hi,
also für eine fast perfekte Arbeit gibt es bei uns "nur" eine 2+.
Dass es dafür keine 1 gibt, hat mit Elitedenken nun gar nix zu tun, sondern mit realistischer Notengebung.
Man muss ja auch nicht immer Einsen haben, um die Grundschule zu überstehen .
Ich habe mich mal bei der Lehrerin meiner Tochte "beschwert", weil sie in einer Mathearbeit nur die Hälfte der Aufgaben bearbeitet hat, davon in einer Aufgabe noch "+" statt "-" gerechnet hat (das aber immerhin korrekt) und für dieses Werk auch noch eine 3- bekommen hat.
Ich habe dann dezent darauf hingewiesen, dass es bei weniger als 50 % richtigen Aufgaben doch wohl nicht mal mehr eine 4 hätte geben dürfen, geschweige denn eine 3- - und die Lehrerin war völlig perplex, dass sich eine Mutter "so herum" über die Notengebung beschwerte.
Meine Tochter hat die Grundschule "trotzdem" unbeschadet und mit einer klaren Gymnasialempfehlung überstanden - und ich denke, dass es jetzt auch kein "böses Erwachen" gibt.

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Re: @Eileen

Antwort von montpelle am 26.04.2009, 17:29 Uhr

"Die Notenvergabe die Du favorisierst empfinde ich als demotivierend, entwürdigend"

Wo steht denn, dass ich diese Art der Benotung favorisiere ?

Vielleicht sollte du eher grundsätzlich die Vergabe von Noten kritisieren, anstatt den Kinder in Watte zu packen und ihnen mit "Freundlichkeitsbewertungen" etwas vorzumachen und ihnen so zu suggerieren, ihre Leistungen wären "sehr gut", wenn sie es faktisch nicht sind !

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Oh man,,,zur Benotung noch mal!

Antwort von Henni am 26.04.2009, 17:39 Uhr

Also: hier IN BaWÜ werden Prüfungen der Hauptschulabschlussklassen nach der Klauerschen Regel benotet, d.h. z.B: dass man mit 50 % genau auf 3,5 kommt. Der rest ist dann je nach zu vergebenene Punkten gestaffelt und endet unten bei 0 Punkte = 6,0 und volle Punkte = 1,0

So hat man dann eben bei nur genau 100% richtig genau eine 1,0 WENN in Zenhnetnoten verteilt wird, also 1,0 1,1 1,2

wenn man viertel Noten gibt, also 1 1,25 1,5 1,75 usw und es gibt VIELE Punkte zu verteilen, dann kann es ja auch schon mla bei 99 von Hundert punkten noch eine 1,0 geben..versteh mich wer?


Und: EGAL wie man es dreht und wendet, wenn die Punkteverteilung und Benotung mir als Lehrer vorgegeben ist, dann passe cih eben das Niveau der Arbeit an...also wenn man bei halber Punktazhl noch ne 3,5 bekommt, dann mache cih die Arbeit entsprechend schwerer! Wenn aber anders benotet wird, also eminetwegen alles was unter der hälfte ist, bekommt schojn eine 5, dann mache cih die Arbeit leichter!

Und WENN ichh mal nur die pipileichte widerholungsarbeti schreiben lassen, dann hau cih auch mla jemaden der nur die Hälfte konnte ne 5 rein, egal wie der Beschluss ist! Und wenn mir mal ne Arbeit aus versehen zu schwer geworden ist ODER ich mich einfach verschätzt habe (Zeitfaktor oder so) dann erhebe cih auch mal das Level der Benotung...gebe also abweichend auch mla ne 1 wenns nur 95 % sind...

Also: das leigt nun mal defitniv im ermessen des Lehrers! (außer bei zentralen Prüfungen...)

LG HEnni

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Notensystem GS und weiterführende Schulen

Antwort von Nathalie B. am 26.04.2009, 18:06 Uhr

Hallo,

"Bei der Benotung ist man bei uns nicht so streng.Ab 95% gibt es schon eine 1."

Wenn Du aus Sachsen bist, wundert mich diese Aussage (Keine Bewertung nur eine Feststellung), denn die Lehrer müssen sich an das Notensystem ihres Bundeslandes halten, sowie an andere Sachen. Ich wüsste nicht, daß ein Lehrer das selbständig entscheiden, höchstens wenn dies von der Schulkonferenz abgeschlossen wurde.

Nur was hat es dann für einen Vorteil? Die Kinder kommen irgendwann aufs Gym oder in die MS und müssen sich dann mit schlechteren Noten vergnügen, nur weil die weiterführende SChule sich an das Notensystem hält.

Was ich allerdings dämlich finde, und da muss Hennis Beitrag zustimmen, muss die Qualität der Arbeit stimmen, und die Noten nicht verschenkt werden. Es bringt gar nicht, die Kinder an zu gute Noten zu gewöhnen, die nichts der Realität entsprechen.

Um aufs Gym zu kommen muss man auch nicht nur Einser haben, ein guter 2-3 Durschnitt macht es auch. Die 1 entspricht halt einer Leistung in besonderem Maße, das heißt das Kind kann aus dem Erlernten (eine 2), sich an die nächste Lernstufe schon antasten und evtl. lösen (eine 1).

In unserer Gesellschaft ist es auch nicht anders. Grob gesagt und stark vereinfacht, gibt es das Gehalt für die normale Leistung und wer eine Leistung in besonderem Maße erbringt, bekommt noch einen Bonus.

LG
Nat

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Auch aus Sachsen, Note 1 bei 100 %

Antwort von HeidiRahm am 26.04.2009, 18:18 Uhr

Wie du in meinem Posting weiter oben lesen kannst, sind bei uns 100 % eine 1 und dann gibt es eben eine 2+.
Meine Tochter hat 29 von 30 Punkten, also 2+.

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Re: @montpelle

Antwort von Eileen am 26.04.2009, 18:48 Uhr

nun, Du hast diese Art der Notenvergabe verteidigt.
Ich denke nicht, daß man ein Kind in Watte packt wenn man z.B. ein Testergebnis 29/32 Punkten sehr gut findet. Nicht nur 100% ist meiner Meinung als "sehr gut" zu bewerten. Ich bin nicht gegen Noten - überhaupt nicht - ich möchte eben nur die faktischen Noten sehen; z.B: 8 Punkten von 10 und nicht nochmals eine subjektive Benotung dieser Noten mittels 1-6.
In diesem Sinne einen schönen Sonntagabend.

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Re: also,.....

Antwort von sechsfachmama am 26.04.2009, 20:17 Uhr

meine freundin erzählt mir schon ziemlich realistisch die sachen und es gibt wohl allg. in dieser gemeinde div. schwierigkeiten - nicht nur in diesem problem. aber das ist nun ein problem, von dem die grundschüler betroffen sind.

betr. zum sport gehen - ja natürlich sind sämtliche schüler der ganzen gs betroffen, nicht nur meine freundin - bin mir jetzt nicht sicher, ob ich das zu undeutlich geschrieben hab.
aber die anderen eltern unterschreiben eben einfach und fertig. welcher druck da genau ausgeübt wird oder was den eltern da erzählt wird, warum sie das alle zu unterschreiben hätten, weiß ich nicht genau.

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die Lehrer geben auch bei 100 % keine 1 ...

Antwort von sechsfachmama am 26.04.2009, 20:22 Uhr

also in Sachsen legt jede Schule in der Schulkonferenz die Prozente für die Zensuren selbst fest. Weiß ich genau, da ich schon viele Jahre im Elternbeirat bin und Schulelternsprecher.

Aber allg. wird hier an den Schulen, die meine Kinder besuchen der genannte Spiegel benutzt. Sicher gibts mal ne Prozentabweichung und jeder Lehrer kann - eben wenn ne Arbeit zu schwer oder zu leicht war, die Prozentsätze leicht anpassen.
Oder kann auch ne Arbeit nochmal schreiben lassen, wenn sie unter einem bestimmten Durchschnitt ist - liegt im freien Ermessen des Lehrers.

Was mir dazu eben jetzt noch einfällt (es ist schon so lange her) - die Lehrer geben ja nicht mal bei voller Punktzahl die 1! Man kann 100 % erreicht haben in den Arbeiten und bekommt eine 2!
Begründung der Lehrer: eine 1 gibt es an unserer Schule nicht ....

Und das kann ja wohl gar nicht wahr sein

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Re: Wegen der rechtlichen Seite...

Antwort von MamaMalZwei am 27.04.2009, 10:05 Uhr

Hallo sechsfachmama, wegen der rechtlichen Seite dieser Erklärung, dass die Kinder allein zur Turnhalle gehen sollen, da würde ich mich an das Forum Focus online, Dr. Birnbaum wenden.
Ich habe schon öfter gesehen, dass auch Lehrer nicht unbedingt wissen, was sie dürfen und was nicht. Vor allem ist es ja nicht unerheblich, dass wegen dieser Erklärung eventuell die Haftpflichtversicherung nicht mehr greift. Wer weiß, vielleicht hat die Einverständniserklärung der Eltern eine auflösende Wirkung?
Was die Kooperation der Schulen betrifft: Das mag für Dich zwar offensichtlich sein, aber einen richtigen Beweis hast Du nicht. Wie sieht das in Sachsen aus, müssen die Kinder zum Prognoseunterricht?
Schließlich der Fall des Kindes, das in Richtung Autismus geht: Es gibt natürlich diese Kinder, bei denen der Autismus mit einer Hochbegabung verbunden ist. Und natürlich gibt es diese anderen Eltern, denen ganz klar ist das ihr Sonnenschein den nie und nimmer ärgern würde. Haben die Eltern des Jungen es schon mal mit einem Schulbegleiter probiert? Darauf haben sie nämlich nach § 35a Sozialgesetzbuch Anspruch. Sie müssten sich allerdings an das Jugendamt wenden und eine dementsprechende Diagnose haben. LG

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