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Geschrieben von +emfut+ am 18.08.2009, 12:42 Uhr

Schulhöfe...

Die Entscheidung, ob ein Schulhof als Spielplatz freigegeben wird, trifft aber nicht der Elternbeirat, sondern die Gemeinde oder Stadt.

Wir haben sehr dagegen gekämpft, daß "unser" Schulhof nachmittags als Spielplatz ausgewiesen wird - zumal er den ganzen Nachmittag vom Schulhort und Kindergarten benutzt wird. Aber die Stadt München hatte sich aud die Fahnen geschrieben, ausnahmslos ALLE Schulhöfe freizugeben, da waren denen unsere Argumente (und die waren stichhaltig - wir haben jeden Tag Spritzen, Kippen und zerbrochene Flaschen gefunden, weil um die Ecke eine Methadonausgabestelle war) total egal. (Das Problem hat sich jetzt aber entspannt, weil die Ausgabestelle verlegt wurde, und immerhin wurde die Polizei angewiesen, mindestens ein Mal die Stunde am Schulhof vorbeizulaufen - auch das half.)

Und WENN der Schulhof schon - u.U. gegen die Meinung des Elternbeirates - als Spielplatz freigegeben wird, dann würde ich auch erwarten, daß er als Spielplatz nutzbar ist und nicht den Privatgrundstück des Hausmeisters dient. Es IST einfach nicht SEIN Hinterhof, es ist ein SPIELPLATZ.

Ich habe nicht den Eindruck, daß es der UP um das Parken an sich geht, sondern das Parken, soweit es den Zweck der Schulhofes als Kinderspielplatz einschränkt, außerdem um das Reparieren (da hätte ich auch ein Problem mit, nicht umsonst darf man nicht am Straßenrand an seinen Fahrzeugen herumschrauben) und dieses riesige Abschleppteil.

Es tut mir sehr leid, daß Du als Kind eines Schulhausmeisters unter Diskriminierung leiden mußtest. Aber daraus zu schließen, daß alle Hausmeister nur immer alles richtig machen, ist bissi weit hergeholt.

Gruß,
Elisabeth.

 
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