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von kati1976  am 08.09.2018, 20:03 Uhr

Rausschicken schützt die anderen Kinder

Wenn die Tür ausbleibt verletzt man nicht die Aufsichtspflicht.

Wer soll bei dem Lehrermangel noch einen Extraraum betreuen?

Wir kennen hier auch nur eine Seite und wir wissen nicht was die Lehrerin schon alles versucht hat.

 
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