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Geschrieben von mamaj am 07.02.2007, 9:28 Uhr

nachtrag

Den Gang zur Toilette verwähren...hat das nicht schon was mit Körperverletzung zu tun??

Selbst Gaststätten dürfen Menschen, die nicht Gast bei ihnen sind sind, den Geng zur Toilette nicht verweigern, sie dürfen dann zwar Geld verlangen, aber sie dürfen es nicht verbieten!

Wie muß sich dieser arme Junge fühlen...er tut mir wirklich sehr leid.

LG
mamaj

 
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