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Geschrieben von KH am 03.10.2011, 16:34 Uhr

hab jetzt nicht alles gelesen, aber

1. eine isolierte Rechtschreibstörung ist KEINE Legasthenie und keine LRS, sondern eben eine isolierte Rechtschreibstörung. Das Lesen ist ja demnach völlig okay.
Von daher gilt der Legasthenieerlass nicht. (d.h. die Muss-Bestimmung gibt es nicht. Ebensowenig wie bei Dyskalkulie) Ist blöd, ist aber leider so.
2. Wenn du weder Schulpsychologin noch Beratungslehrerin gesehen hast, dann nimm doch du Kontakt mit ihnen auf.

Wie wird man Beratungslehrerin? Durch eine zweijährige Ausbildung, die eben auch die rechtlichen Grundlagen beinhaltet. Allerdings wird der Legasthenie (und das hat dein Kind ja nicht) da nur ein halber Tag gewidmet. Die Sonderformen (isolierte Lesestörung, isolierte REchtschreibstörung) kommen nicht wirklich vor.
Mich erstaunt auch nicht, dass in der 4. Klasse die pädagogische Regelung der 3. außer Kraft gesetzt wird.

 
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