Geschrieben von tinai am 26.11.2007, 21:56 Uhr |
Da vermischt Du was
Wenn Du krank wirst, muss Dir Dein AG Deinen Lohn 6 Wochen langer weiter zahlen. Danach kommt Krankengeld.
Wenn Dein Kind krank wird, so muss der AG Dich freistellen, wenn Du eine entsprechende bescheinigung vorlegst und das Kind das 12. lebensjahr noch nicht abgeschlossen hat. Warum sollte Dein AG auch noch dafür bezahlen? Das hat doch überhaupt nichts damit zu tun, ob er "reich" oder "arm" ist.
Du kannst einen Antrag bei Deiner KK stellen, dann bekommst Du einen Teil von denen wieder. Die Berechnungsformel ist nicht ganz einfach und die Erstattung setzt sich aus Netto und Brutto zusammen. Aber es lohnt sich auf jeden Fall.
Gruß Tina
- Krankes Kind - Lohnabzug - ceca2 26.11.07, 20:34
- Re: Krankes Kind - Lohnabzug - glückskinder 26.11.07, 20:37
- Du bekommst doch Lohnausgleich von deiner - Piven 26.11.07, 20:37
- Re: Du bekommst doch Lohnausgleich von deiner - ceca2 26.11.07, 20:39
- Bei mir zahlt 2 Tage der AG, dann KK... - galiann 26.11.07, 20:56
- Re: Du bekommst doch Lohnausgleich von deiner - ceca2 26.11.07, 20:39
- das ist ganz normal - two_kids 26.11.07, 21:55
- Da vermischt Du was - tinai 26.11.07, 21:56
- wie?????? - sisyphos 27.11.07, 12:56
- Nein, definitiv nicht - tinai 27.11.07, 22:25
- wie?????? - sisyphos 27.11.07, 12:56
- Re: 5. Sozialgesetzbuch § 45 Krankengeld bei Erkrankung des Kindes - Sylvia1 28.11.07, 13:42