Geschrieben von Sylvia1 am 28.11.2007, 13:42 Uhr |
5. Sozialgesetzbuch § 45 Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
Hallo,
vom Arbeitgeber gibt es normalerweise gar kein Geld, wenn das Kind krank ist. Es sei denn, es gibt einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung, in der das geregelt ist.
Man kann - natürlich unter Vorlage eine ärztlichen Attestes - immer unbezahlt von der Arbeit freigestellt werden, wenn man hierfür keinen Urlaub nehmen will oder kann.
Im 5. Sozialgesetzbuch (SGB V, § 45, Abs. 1 - 3) ist geregelt, dass Versicherte gesetzlicher Krankenkassen bis zu 10 Tage pro Jahr Krankengeld bekommen können, wenn das (ebenfalls versicherte) Kind unter 12 Jahren erkrankt ist, natürlich ebenfalls unter Vorlage des ärztlichen Attestes bei der Krankenkasse. Wenn beide Eltern sozialversicherungspflichtig erwerbstätig und infolge dessen Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, können beide Elternteile diese 10 Tage bekommen für das gleiche Kind (also in dem Fall 20 Tage pro Kind).
Alleinerziehende erwerbstätige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse können anstatt der 10 bis zu 20 Tagen Krankengeld je Kind für die Betreuung eines erkrankten Kindes bekommen (klar, denn hier bekommt der andere Elternteil ja nichts).
Insgesamt darf die Anzahl der Tage Kinderkrankengeld pro Jahr 25 Tage pro Versicherten (also Elternteil) nicht übersteigen. Darüber hinaus ist aber der Arbeitgeber - meines Wissens - dazu verpflichetet, einen unter Vorlage des ärztlichen Attestets unbezahlt auch länger von der Arbeit freizustellen.
Das alles gilt nur, wenn keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung und Pflege des erkrankten Kindes übernehmen kann.
Ich hoffe, ich habe jetzt nichts Wesentliches vergessen ...
Viele Grüße
Sylvia
- Krankes Kind - Lohnabzug - ceca2 26.11.07, 20:34
- Re: Krankes Kind - Lohnabzug - glückskinder 26.11.07, 20:37
- Du bekommst doch Lohnausgleich von deiner - Piven 26.11.07, 20:37
- Re: Du bekommst doch Lohnausgleich von deiner - ceca2 26.11.07, 20:39
- Bei mir zahlt 2 Tage der AG, dann KK... - galiann 26.11.07, 20:56
- Re: Du bekommst doch Lohnausgleich von deiner - ceca2 26.11.07, 20:39
- das ist ganz normal - two_kids 26.11.07, 21:55
- Da vermischt Du was - tinai 26.11.07, 21:56
- wie?????? - sisyphos 27.11.07, 12:56
- Nein, definitiv nicht - tinai 27.11.07, 22:25
- wie?????? - sisyphos 27.11.07, 12:56
- Re: 5. Sozialgesetzbuch § 45 Krankengeld bei Erkrankung des Kindes - Sylvia1 28.11.07, 13:42