Grundschule

Grundschule

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von Sylvia1 am 28.11.2007, 13:42 Uhr

5. Sozialgesetzbuch § 45 Krankengeld bei Erkrankung des Kindes

Hallo,

vom Arbeitgeber gibt es normalerweise gar kein Geld, wenn das Kind krank ist. Es sei denn, es gibt einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung, in der das geregelt ist.

Man kann - natürlich unter Vorlage eine ärztlichen Attestes - immer unbezahlt von der Arbeit freigestellt werden, wenn man hierfür keinen Urlaub nehmen will oder kann.

Im 5. Sozialgesetzbuch (SGB V, § 45, Abs. 1 - 3) ist geregelt, dass Versicherte gesetzlicher Krankenkassen bis zu 10 Tage pro Jahr Krankengeld bekommen können, wenn das (ebenfalls versicherte) Kind unter 12 Jahren erkrankt ist, natürlich ebenfalls unter Vorlage des ärztlichen Attestes bei der Krankenkasse. Wenn beide Eltern sozialversicherungspflichtig erwerbstätig und infolge dessen Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, können beide Elternteile diese 10 Tage bekommen für das gleiche Kind (also in dem Fall 20 Tage pro Kind).

Alleinerziehende erwerbstätige Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse können anstatt der 10 bis zu 20 Tagen Krankengeld je Kind für die Betreuung eines erkrankten Kindes bekommen (klar, denn hier bekommt der andere Elternteil ja nichts).

Insgesamt darf die Anzahl der Tage Kinderkrankengeld pro Jahr 25 Tage pro Versicherten (also Elternteil) nicht übersteigen. Darüber hinaus ist aber der Arbeitgeber - meines Wissens - dazu verpflichetet, einen unter Vorlage des ärztlichen Attestets unbezahlt auch länger von der Arbeit freizustellen.

Das alles gilt nur, wenn keine andere im Haushalt lebende Person die Betreuung und Pflege des erkrankten Kindes übernehmen kann.

Ich hoffe, ich habe jetzt nichts Wesentliches vergessen ...

Viele Grüße
Sylvia

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Grundschule
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.