Geschrieben von tinai am 27.11.2007, 22:25 Uhr |
Nein, definitiv nicht
Beamte bekommen maximal 4 Tage, die aber dafür bei vollem Gehalt.
Angestellte haben Anspruch auf unbezahlte Freistellung pro Kind unter 12 Jahren von 10 Tagen. Den Lohnausfall übernimmt zum größten Teil die Krankenkasse.
wenn der Mann krank ist, gibts gar nichts vom AG (warum auch?)
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- Krankes Kind - Lohnabzug - ceca2 26.11.07, 20:34
- Re: Krankes Kind - Lohnabzug - glückskinder 26.11.07, 20:37
- Du bekommst doch Lohnausgleich von deiner - Piven 26.11.07, 20:37
- Re: Du bekommst doch Lohnausgleich von deiner - ceca2 26.11.07, 20:39
- Bei mir zahlt 2 Tage der AG, dann KK... - galiann 26.11.07, 20:56
- Re: Du bekommst doch Lohnausgleich von deiner - ceca2 26.11.07, 20:39
- das ist ganz normal - two_kids 26.11.07, 21:55
- Da vermischt Du was - tinai 26.11.07, 21:56
- wie?????? - sisyphos 27.11.07, 12:56
- Nein, definitiv nicht - tinai 27.11.07, 22:25
- wie?????? - sisyphos 27.11.07, 12:56
- Re: 5. Sozialgesetzbuch § 45 Krankengeld bei Erkrankung des Kindes - Sylvia1 28.11.07, 13:42
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