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Geschrieben von Ameise am 07.11.2010, 18:58 Uhr

@Ameise Das stimmt so nicht!

Hi,

es stimmt, dass die Rückstellung bei einigen Bundesländern schwieriger ist als bei anderen.

Aber auch in NRW ist es möglich - laut Schulgesetz aus "aus erheblichen gesundheitlichen Gründen". Ob und wie man das dort dann umsetzen kann, weiß ich nicht. Da gibt es aber sicherlich auch Beratungsstellen.
Kann natürlich auch sein, dass dies nur Recht auf dem Papier ist und in der Praxis nicht durchgeht.

 
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