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Geschrieben von DidiM am 07.11.2010, 16:28 Uhr

@Ameise Das stimmt so nicht!

Hallo!

Das ist so nicht richtig. In einigen Bundesländern z. B. NRW kannst du dein Kind mit keinem Attest der Welt oder sonstigen Begründungen z. B. Scheidung zurückstellen lassen.
Dort ist man auf dem Standpunkt, daß das Kind ja wiederholen kann und ansonsten gehört es nich auf eine Regelschule.
Schlimm, aber so haben wir es bei Freunden erlebt.

Bei uns in Niedersachsen ist das Zurückstellen recht einfach.

LG
Didi

 
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