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Geschrieben von emilie.d. am 21.08.2013, 23:33 Uhr

Deine Schwester darf seit dem 3. Monat nicht mehr arbeiten: BV

Verstehe nicht, daß weder der AG noch die FÄ das wissen. Kann man im MuSchG nachlesen (habe ich unten mit angehängt).
§ 4 Abs. 2 MuSchG:
(2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden

1.
mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf Kilogramm Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als zehn Kilogramm Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden. Sollen größere Lasten mit mechanischen Hilfsmitteln von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden, so darf die körperliche Beanspruchung der werdenden Mutter nicht größer sein als bei Arbeiten nach Satz 1,

7.
nach Ablauf des dritten Monats der Schwangerschaft auf Beförderungsmitteln,

 
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