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Geschrieben von Trini am 28.02.2024, 15:58 Uhr

Das war in der Bundesrepublik Deutschland

Ab dem 7. Monat war das Erziehungsgeld einkommensabhängig und BAT IIa war schon zu viel.

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundeserziehungsgeldgesetz

Die Einkommensgrenzen lagen zum Beispiel für das Erziehungsgeld bis zum sechsten Lebensmonat bei Paaren bei 30.000 Euro und bei Alleinerziehenden bei 23.000 Euro für den Regelbeitrag. Bei einem höheren (halb-)Jahreseinkommen entfiel der Anspruch auf Erziehungsgeld. Als Einkommen galt das um Werbungskosten und pauschal um 24 Prozent für Arbeitnehmer (bzw. 19 Prozent für Beamte, Soldaten und Richter) geminderte Bruttoeinkommen. Pro weiterem Kind erhöhten sich die Einkommensgrenzen um 3.140 Euro. Ab dem siebten Lebensmonat erfolgte ab 16.500 Euro bzw. 13.500 Euro eine prozentuale Anrechnung des Einkommens auf den Zahlbetrag.

Trini

 
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