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Geschrieben von Tanja_1989, 27. SSW am 09.02.2021, 8:23 Uhr

Mutterschaftsgeld

So ganz langsam will ich mich mal um die Papierschlacht kümmern die ein Baby so mit sich bringt...

Beim Thema Mutterschaftsgeld ist dann auch prompt die erste Unklarheit. Denn ich finde immer nur Infos wie und wann die Leistung bei der Krankenkasse beantragt werden muss, nichts über den Arbeitgeber.
Ich werde wohl meinen Arbeitgeber einfach fragen ob die was von mir brauchen, aber vielleicht kann hier ja jemand aus Erfahrung berichten ob der Zuschuss vom Arbeitgeber extra beantragt werden muss oder ob das dann automatisch läuft?

 
6 Antworten:

Re: Mutterschaftsgeld

Antwort von Sporty87, 28. SSW am 09.02.2021, 8:31 Uhr

Ich dachte das läuft automatisch beim Arbeitgeber Hätte da sonst bestimmt schon ein Formular bekommen.
Die Krankenkasse hat mir den Antrag schon im Oktober zukommen lassen. Hab alles ausgefüllt und muss dann jetzt nur noch die Dokumente wie Geburtsurkunde nachreichen

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Re: Mutterschaftsgeld

Antwort von Suomi am 09.02.2021, 8:36 Uhr

Die Krankenkassen wendet sich dann an den Arbeitgeber.
Vom FA bekommt man nochmal eine extra Bescheinigung über den voraussichtlichen ET. Man füllt den Rest aus und lässt es der Krankenkasse zukommen. Ich habe zur Info eine Kopie dem Arbeitgeber gegeben, aber muss man nicht. Und die KK schreibt dann den AG an.

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Re: Mutterschaftsgeld

Antwort von Tanja_1989, 27. SSW am 09.02.2021, 8:37 Uhr

Geburtsurkunde für das Mutterschaftsgeld? Das bekommt man doch schon 6 Wochen vor der Geburt
Ich hatte nur gelesen, dass man eine Bescheinigung über den voraussichtlichen ET bei der Krankenkasse einreichen muss (also zusammen mit dem Formular). Die Bescheinigung gibt es aber erst 7 Wochen vor ET.

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Re: Mutterschaftsgeld

Antwort von Suomi am 09.02.2021, 9:13 Uhr

Man bekommt ja auch noch 8 Wochen nach der Geburt Mutterschaftsgeld ... Dafür dann die Geburtsurkunde.

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Re: Mutterschaftsgeld

Antwort von Tanja_1989, 27. SSW am 09.02.2021, 9:34 Uhr

Danke für die Erläuterungen Suomi

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Re: Mutterschaftsgeld

Antwort von Sarii24, 25. SSW am 09.02.2021, 12:17 Uhr

Genau, du musst nur bei der KK dann ein Zettel abgeben vom Arzt, ab wann der voraussichtlich Geburtstermin ist (bekommt man so ca ab der 33 oder 34 Ssw), da bekommt man dann 6 Wochen vorher von der Krankenkasse Geld. Beim AG musst du erstmal nix ausfüllen, meiner wollte nur den ET wissen. Nach der Geburt bekommt man dann Geburtsurkunden in 4-Ausführung und eine ist für die KK bestimmt. Das gibt's du dann ab, auch wegen anmelden des Kindes und beim AG muss man ja dann seine Elternzeit beantragen. Die ersten 8 Wochen nach der Geburt bekommt man ja wieder Geld von der KK und erst danach bekommt man Elterngeld von der Elterngeldstelle. Also musst du bei deinem AG nur angeben wann der ET ist und dann wenn das Kind da ist deine Elternzeit beantragen. Der Rest läuft automatisch von den Krankenkassen. Man kann sich dazu aber vorher noch so schöne Broschüren geben lassen. Hatte ich damals bei meiner Tochter auch gemacht, weil ich damals auch nicht wusste was muss man überhaupt machen.

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