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Geschrieben von Kolibri1993, 35. SSW am 26.03.2022, 14:12 Uhr

Mutterschaftsgeld und Krankenversicherung

Hallo ihr,

Ich habe eine Frage zum Mutterschaftsgeld, vielleicht weiß da jemand von euch mehr:

Ich habe vor ein paar Tagen die Bescheinigung für die KK von meiner Gyn erhalten und dann direkt auch Mutterschaftsgeld beantragt. Den Bewilligungsbescheid habe ich heute bekommen. Ich erhalte 13€/ Tag. So wie ich es verstanden habe, wird die Differenz zu meinem Nettogehalt durch meinen AG aufgestockt. Muss ich dafür irgendwas machen? Oder tauscht sich die KK mit meinem AG aus? Braucht mein AG auch diese Bescheinigung vom Gyn für das Mutterschaftsgeld?

Und dann frage ich mich noch folgendes: Mein Freund und ich sind bei verschiedenen Krankenkassen. Wo unser Kind am besten familienversichern? Wir sind beide Arbeitnehmer, ich werde 2 Jahre Elternzeit nehmen und Elterngeld plus beziehen. Mein Freund wird 2 Monate Elternzeit nehmen und in der Zeit Elterngeld erhalten. So zumindest der Plan.
Ich bin ja dann beitragsfrei bei meiner KK weiterversichert in der Elternzeit. So habe ich es zumindest verstanden. Wäre es auch möglich unser Kind über mich mitzuversichern oder macht das wenig Sinn?

Und: Wie werden diese ersten Untersuchungen nach der Geburt abgerechnet? Also die des Kindes. Über mich?

Liebe Grüße

 
7 Antworten:

Re: Mutterschaftsgeld und Krankenversicherung

Antwort von Ribll, 35. SSW am 26.03.2022, 18:21 Uhr

Ich habe die Tage dazu mit meiner Krankenkasse telefoniert.
Ich hatte 2 Bescheinigungen von meiner FA erhalten. Eine ohne diesen Teil zum ausfüllen.
Meine KK meinte es wäre ganz gut wenn der AG auch eine Ausfertigung oder wenn nicht vorhanden eine Kopie der Bescheinigung (den Teil den man ausgefüllt hat sollte ruhig abgedeckt sein) bekommt. Dann würden beide vom selben Stand ausgehen.
Nach Einreichen der Bescheinigung würde sich die KK mit dem AG in Verbindung setzen und diesem mitteilen was die ausgerechnet haben.

Ich würde zeitgleich ein Schreiben von der KK erhalten. Mit dem würden die mir auch direkt was mitschicken wo ich unser Kind anmelden könnte falls es gewünscht ist.
Mein Mann und ich sind ebenfalls getrennt versichert. Nach kurzer Absprache haben wir gesagt, dass unsere Tochter bei mir mitversichert wird.
Meinem Mann ist es egal und ich bin mit meiner KK einfach super zufrieden. Außerdem kümmere ich mich eh um den ganzen Papierkram da macht es das so für mich auch einfacher.

Wie die ersten Untersuchungen abgerechnet werden weiß ich nicht.
Könnte mir auch vorstellen über die Mutter.

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Re: Mutterschaftsgeld und Krankenversicherung

Antwort von Kolibri1993, 35. SSW am 26.03.2022, 18:47 Uhr

Danke für deine Antwort
Ich hab auch zwei Ausfertigungen bekommen, eine ohne das zum Ausfüllen. Dann lasse ich das meinem AG zukommen :)
Ja, mir hat die KK auch direkt einen Antrag auf Familienversicherung zugeschickt. Ich war mir nur nicht sicher, ob unser Kind so einfach über mich versichert werden kann, solange ich beitragsfrei in der Elternzeit laufe. Vielleicht frag ich da nochmal nach

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Re: Mutterschaftsgeld und Krankenversicherung

Antwort von NerdMom, 39. SSW am 26.03.2022, 19:09 Uhr

Huhu aus den April Bus,
Bis zu den ersten Untersuchungen, also wahrscheinlich U3, ist die Krankenkassenkarte fürs Kind wohl schon da, wenn es zeitnah angemeldet wird. Die Untersuchungen im Krankenhaus nach der Geburt laufen auch so.

Generell kann man die Karte beim Kinderarzt auch nachreichen. Nur beim Quartalsende machen manche Ärzte da etwas Stress. Aber auch da kann man bei der KK anrufen und die kümmern sich dann wohl darum, dass auch ohne Karte schon abgerechnet werden kann.
Liebe Grüße

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Re: Mutterschaftsgeld und Krankenversicherung

Antwort von Pinguin87, 31. SSW am 26.03.2022, 19:32 Uhr

Da ich noch in Elternzeit bin bis zum Beginn des Mutterschutzes, hat mich mein Arbeitgeber netterweise beim Melden der Schwangerschaft in SSW 13 (mit Attest vom Arzt) sogar darauf hingewiesen, dass ich meine Elternzeit vorzeitig zu Beginn des Mutterschutzes beenden sollte, damit ich wieder alle Leistungen, wie den Arbeitgeberzuschuss bekomme. Die 5€ für das Attest wurden mir auch ohne Nachfrage erstattet. Einen extra Antrag musste ich schon in der ersten Schwangerschaft für den Zuschuss nicht stellen.
Allerdings arbeite ich aber auch im öffentlichen Dienst beim Jugendamt. Ein kleinerer Arbeitgeber weist da eventuell nicht von allein drauf hin oder weiß es nicht unbedingt. Was man eh da hat, kann man ja durchaus einreichen:)

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Re: Mutterschaftsgeld und Krankenversicherung

Antwort von Aixoni am 26.03.2022, 19:43 Uhr

Hey,

Meine Kinder sind auch über mich versichert, obwohl ich aktuell beitragsfrei wegen Elternzeit bin (meine sind aus Mai 20 und September 21). Das ist überhaupt kein Problem.

Da ich ambulant entbunden habe, musste ich für die U2 beim zweiten Baby zum Kinderarzt und hatte natürlich noch keine Versichertenkarte. Das ist kein Problem - du musst dann lediglich einen Zettel unterschreiben, dass du das Kind bei deiner Krankenkasse angemeldet hast und das war es auch schon. Die Karte kann man dann zur U3 einfach nachreichen.

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Re: Mutterschaftsgeld und Krankenversicherung

Antwort von Carina. am 26.03.2022, 22:00 Uhr

Ich hab auch die Woche mit meiner KK telefoniert und die meinten es wäre einfacher unseren Kleinen nei mir mitzuversichern. Ich denk wir werden es dann so machen.

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Re: Mutterschaftsgeld und Krankenversicherung

Antwort von Cuci am 26.03.2022, 23:50 Uhr

Wo du die Kinder mitversicherst, ist im Grunde egal, wenn du danach wieder arbeiten gehst.

Schau einfach mal, welche dir in Bezug auf die Kinder die besseren Leistungen für eure Bedürfnisse bietet. Manche sind da etwas großzügiger als andere, einige haben ein extra Konto fürs Kind, dass du beliebig einsetzen kannst, zb Babychwimmen oder andere Kurse. Und andere Kassen zahlen gar nichts in der Richtung.

Unsere Kinder sind bei meinem Mann mitversichert. Der hat zwar die Karten unterschrieben, aber letztendlich mache ich alles mit den Kindern. Da wird auch nicht drauf geschaut, wessen Kasse und Unterschrift auf der Karte ist.

Für die erste Zeit bekamen wir ein paar Tage später ein Schreiben von der Krankenkasse für den Kinderarzt, dass die Kinder versichert sind, für den Fall, dass die richtige Karte noch nicht da ist. Klappte immer einwandfrei.

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