Geschrieben von Tami05, 32. SSW am 26.11.2020, 6:42 Uhr |
Mal wieder Mutterschutz/Elterngeldfrage
Ich weiß es ist ein leidiges aber dennoch wenn man es noch nicht hatte schwieriges Thema.
Ich habe am 28.1 ET, schicke jetzt dann nochmals meinem AG und der KK das Schreiben des Arztes zur Berechnung des Mutterschaftsgeld insbesondere ab wann es erfolgen muss .
Das heißt ich bekomme 6 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen nach der Geburt mein Gehalt von der KK 13 Euro und Rest AG soweit verstanden .
Und bekomme dann bsp Kind kommt am 25.1.21 8 Wochen noch das Mutterschafsgeld volle Höhe des eigentlichen Einkommens . Und dann ab ca.25.3 .21 mein Elterngeld?? Die 67 Prozent die man ja nur noch bekommt . Ist das so richtig ??? Und dann bekomme ich das Elterngeld 12 Monate ab welchem Zeitpunkt ? Ab dem ich das erste bekommen habe ?
Ich glaube ich komme wegen dem Mutterschafstgeld durcheinander.
Danke für eure Antworten
Re: Mal wieder Mutterschutz/Elterngeldfrage
Antwort von Lotti1 am 26.11.2020, 7:06 Uhr
Du bekommst das Elterngeld bis zum ersten Geburtstag des Kindes (außer du nimmst Elterngeld plus). D. h. die 2 Monate nach der Geburt, die du ja noch volles Gehalt bekommst, werden auf das Jahr Elterngeld angerechnet!
Wie gesagt außer du nimmst Elterngeld plus, das bekommst du bis zu 2 Jahre...
Re: Mal wieder Mutterschutz/Elterngeldfrage
Antwort von LuisHasen am 26.11.2020, 7:17 Uhr
Das "normale" elterngeld kriegst du nur 10 Monate.
Re: Mal wieder Mutterschutz/Elterngeldfrage
Antwort von Celina_19xx, 35. SSW am 26.11.2020, 10:30 Uhr
Und die 8 Wochen nach der Geburt werden genau so bezahlt wie die 6 Wochen vorher, also 13€/ Tag von der KK und rest vom Arbeitgeber.
Für die 6 Wochen vor ET zahlt die KK den Betrag normalerweise in einer Summe zu Beginn der 6 Wochen. Der Arbeitgeber zahlt im gleichen Rhythmus wie den normale Lohn einmal im Monat.
Sobald das Kind da ist bekommst du die Geburtsurkunde, die brauchen beide (KK und Arbeitgeber) und dann wird die 2. Rate von der Krankenkasse berechnet und bezahlt, die kann dann ggf. Größer ausfallen als 8 Wochen (falls die Geburt nach ET war) oder kleiner (falls die Geburt vor ET war).
Hoffe das war verständlich
Ähnliche Fragen und Beiträge in unseren Foren rund um die Schwangerschaft:
Mutterschutz Baby früher als ET
Wird nicht die Zeit nach hinten angehängt wenn man früher als ET entbunden hat? Also wegen der Zahlung des Mutterschaftsgeldes? Ich will immer noch die Ssw einstellen
von sweetmy 14.01.2020
Stichwort: Mutterschutz
Ab heute im Mutterschutz
Huhu, ab heute bin ich im Mutterschutz. Schon ein komisches Gefühl, ab jetzt 8 Monate zu Hause zu bleiben. Hab auch gerade das erste Problem: auf der Arbeit hatte ich mein Essen genau durchgetaktet, heute hab ich mir da gar keine Gedanken drüber gemacht. Bin irgenwann zur ...
von Mitsuha, 34. SSW 21.11.2019
Stichwort: Mutterschutz
Studentinnen, Beurlaubung wegen Mutterschutz, Treffen? :)
Hallo, da ich mich nun aufgrund meiner Schwangerschaft beurlauben lasse, suche ich Gleichgesinnte Studentinnen die evtl. Lust haben sich mal zu treffen. :) Sei es zum Austausch, plaudern oder einfach Kaffee/ Tee trinken. ...
von marie_sonnenschein, 18. SSW 09.08.2019
Stichwort: Mutterschutz
Mutterschutz,und Geld ! ?
Ich hab gerade keinen Kopf für nix , keine Ahnung ob ich jetzt irgendwo irgendwas hinschicken muss , vielleicht was zur Krankenkasse? Das ich mein Geld für die 8 Wochen noch bekomme ! keine ahnung ! An die Sachen denke ich gerade am ...
von Baby Bum 05.02.2019
Stichwort: Mutterschutz
Mutterschutz
Ab wann habt ihr denn so Mutterschutz und wann gebt ihr die Anträge bei der Krankenkasse für‘s Mutterschaftsgeld ab? Ich habe ab dem 18.12. offiziell Mutterschutz, werde aber schon ab dem 23.11. Zuhause bleiben, da ich genug überstunden und ...
von sonsuzmasalim, 25. SSW 09.10.2018
Stichwort: Mutterschutz
Frage an euch zum Mutterschutz
Hallo ihr lieben, Ich hoffe euch und euren bauchbewohnern geht es soweit gut?! Ich starte direkt mal mit meiner frage. Meine beste Freundin erzählte mir gestern sie hat mit der AOK telefoniert und die meinten zu ihr wenn ein Betrieb ...
von 87Inga87, 24. SSW 01.10.2017
Stichwort: Mutterschutz
Freistellung für Untersuchungen gemäß Mutterschutzgesetz
Huhu Mädels, blöde Frage, die sich mir jetzt erst stellte: Gemäß Paragraph 16 Mutterschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Frau für Untersuchungen, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft erforderlich sind, freizustellen. Ein entgeltausfall darf ...
von Glückskeks2018 22.08.2017
Stichwort: Mutterschutz
Mutterschutz
Hallo ihr Lieben :) Soweit ich weiß, wird mein Mutterschutz am 22.11 beginnen. Sind ja noch 2 Wochen ABER ich fühle mich echt gut, und bin auch nur montags und dienstags arbeiten. Weiß einer von euch, ob man ^freiwillig^ über den Beginn hinaus arbeiten darf? Ob, und wenn ja, ...
von Jackie-Ben, 33. SSW 08.11.2016
Stichwort: Mutterschutz
Bescheinigung Mutterschutz
Hallo zusammen! Zu Beginn des Mutterschutzes braucht man doch so ein Bescheinigung vom Frauenarzt für die Krankenkasse- oder? Ich kenn mich da nicht aus, weil mein erster Sohn schon vor Beginn des Mutterschutzes geboren wurde... Jetzt wollte ich heute diese Bescheinigung ...
von Fieselschweifling, 32. SSW 07.11.2016
Stichwort: Mutterschutz
Mutterschutzgesetz
Hallo ihr lieben Frage mich schon die ganze Zeit zwei Sachen: 1. Habe ein halbes Beschäftigungsverbot und dennoch 12 Tage am Stück (Montag der ersten und Samstag+Sonntag der zweiten Woche frei). Ich arbeite in der Krankenpflege. Ist ...
von xBekki, 26. SSW 29.10.2016
Stichwort: Mutterschutz