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Geschrieben von Tami05, 32. SSW am 26.11.2020, 6:42 Uhr

Mal wieder Mutterschutz/Elterngeldfrage

Ich weiß es ist ein leidiges aber dennoch wenn man es noch nicht hatte schwieriges Thema.
Ich habe am 28.1 ET, schicke jetzt dann nochmals meinem AG und der KK das Schreiben des Arztes zur Berechnung des Mutterschaftsgeld insbesondere ab wann es erfolgen muss .
Das heißt ich bekomme 6 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen nach der Geburt mein Gehalt von der KK 13 Euro und Rest AG soweit verstanden .
Und bekomme dann bsp Kind kommt am 25.1.21 8 Wochen noch das Mutterschafsgeld volle Höhe des eigentlichen Einkommens . Und dann ab ca.25.3 .21 mein Elterngeld?? Die 67 Prozent die man ja nur noch bekommt . Ist das so richtig ??? Und dann bekomme ich das Elterngeld 12 Monate ab welchem Zeitpunkt ? Ab dem ich das erste bekommen habe ?

Ich glaube ich komme wegen dem Mutterschafstgeld durcheinander.

Danke für eure Antworten

 
3 Antworten:

Re: Mal wieder Mutterschutz/Elterngeldfrage

Antwort von Lotti1 am 26.11.2020, 7:06 Uhr

Du bekommst das Elterngeld bis zum ersten Geburtstag des Kindes (außer du nimmst Elterngeld plus). D. h. die 2 Monate nach der Geburt, die du ja noch volles Gehalt bekommst, werden auf das Jahr Elterngeld angerechnet!

Wie gesagt außer du nimmst Elterngeld plus, das bekommst du bis zu 2 Jahre...

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Re: Mal wieder Mutterschutz/Elterngeldfrage

Antwort von LuisHasen am 26.11.2020, 7:17 Uhr

Das "normale" elterngeld kriegst du nur 10 Monate.

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Re: Mal wieder Mutterschutz/Elterngeldfrage

Antwort von Celina_19xx, 35. SSW am 26.11.2020, 10:30 Uhr

Und die 8 Wochen nach der Geburt werden genau so bezahlt wie die 6 Wochen vorher, also 13€/ Tag von der KK und rest vom Arbeitgeber.
Für die 6 Wochen vor ET zahlt die KK den Betrag normalerweise in einer Summe zu Beginn der 6 Wochen. Der Arbeitgeber zahlt im gleichen Rhythmus wie den normale Lohn einmal im Monat.
Sobald das Kind da ist bekommst du die Geburtsurkunde, die brauchen beide (KK und Arbeitgeber) und dann wird die 2. Rate von der Krankenkasse berechnet und bezahlt, die kann dann ggf. Größer ausfallen als 8 Wochen (falls die Geburt nach ET war) oder kleiner (falls die Geburt vor ET war).
Hoffe das war verständlich

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