Geschrieben von Jackie-Ben, 33. SSW am 08.11.2016, 19:24 Uhr |
Mutterschutz
Hallo ihr Lieben :)
Soweit ich weiß, wird mein Mutterschutz am 22.11 beginnen. Sind ja noch 2 Wochen ABER ich fühle mich echt gut, und bin auch nur montags und dienstags arbeiten. Weiß einer von euch, ob man ^freiwillig^ über den Beginn hinaus arbeiten darf? Ob, und wenn ja, wie das mit dem mutterschaftsgeld geregelt ist?
Re: Mutterschutz
Antwort von Skinny23, 31. SSW am 08.11.2016, 19:44 Uhr
Soweit ich weiß darfst Du im Mutterschutz nicht arbeiten gehen...weder vor, noch nach der Geburt.
Re: Mutterschutz
Antwort von San17 am 08.11.2016, 19:52 Uhr
Vor der Geburt darfat du freiwillig gehen und es jederzeit beenden, nach der Geburt 8 bis 12 wochen nicht!
Re: Mutterschutz
Antwort von Tara82, 32. SSW am 08.11.2016, 21:48 Uhr
Soviel ich weiß darfst du in deinem 6-wöchigem Mutterschutz vor der Geburt arbeiten, in den 8-12 Wochen nach der Geburt darfst du nicht arbeiten. Anderenfalls würde sich dein AG strafbar machen. Wie das mit der Bezahlung ist, weiß ich nicht. Aber theoretisch düftest du in dem Mutterschutz vor der Entbindung kein Geld von der KK bekommen, wenn du arbeiten bist...denke ich
Re: Mutterschutz
Antwort von TochteroderSohn am 09.11.2016, 4:44 Uhr
Ich habe auch im Mutterschutz gearbeitet. Vorher darfst du, musst aber nicht. Ich habe noch vereinzelte Termine war genommen, die 8 Wochen nach der Entbindung bzw. bei Mehrlingen oder Frühchen 12 Wochen nach der Entbindung darfst du nicht arbeiten. Musst du im Mutterschutzgesetz mal nachlesen.
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