Januar 2015 Mamis

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Geschrieben von Soul_in_heaven, 7. SSW am 23.05.2014, 4:20 Uhr

Mutterschutzgesetz wird nicht beachtet...

Hallo Mädels!!!

Ich Brauch mal euren Rat ...

Habe am Mittwoch in meiner Arbeit Bescheid gegeben das ich schwanger bin, da ich in einer medizinischen Einrichtung arbeiten und viel mit infektiösem material wie Blut usw. Zu tun habe. Müsste dann meine Spätabendschicht bis 0:00 Uhr fertig arbeiten und bin fast unter dem nach Hause fahren eingeschlafen weil ich dauernd so müde bin...
Gestern hab ich es dann auch meinem Chef gesagt und der meinte dann zu mir : ich müsste ganz normal weiter arbeiten sprich spätabendschicht und auch feiertags. Und Beschäftigungsverbot gibt er mir keins das hat er mir klipp und klar gesagt. Wenn ich Frühschicht Hab muss ich ebenfalls vor 6:00 Uhr anfangen und dir Spätabendschicht sind weit mehr als nur 8,5 h Arbeitszeit...

Jetzt hab ich tierische Angst das das meinem Krümel schadet... Soll ich mich ans Gewerbeaufsichtsamt wenden oder was meint ihr?

Bin euch auf jeden fall schon mal sehr dankbar

Liebe Grüße

 
8 Antworten:

Re: Mutterschutzgesetz wird nicht beachtet...

Antwort von Katinka295, 6. SSW am 23.05.2014, 5:50 Uhr

Naja ganz so einfach wie er sich das macht ist es nicht. Er muss dich umgehend beim Gewerbeaufsichtsamt als schwanger melden. Dann erfolgt eine Gefährdungsbeurteilung. Ich weiss ja nicht wie groß eure Einrichtung ist. Aber wir haben einen Betriebsarzt. Wenn ihr sowas habt, suche ihn auf und schildere den Fall. Ansonsten gibt es die Möglichkeit vom FA ein BV ausstellen zu lassen. Oder aber du gehst direkt zum Gewerbeaufsichtsamt und meldest es.

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Re: Mutterschutzgesetz wird nicht beachtet...

Antwort von Giannina, 6. SSW am 23.05.2014, 7:05 Uhr

Lass dir das bloß nicht bieten , du bist schwanger und stehst unter besonderem Schutz, wobei es zumal auch verboten ist, mit infektiösem Material zu arbeiten. Darfst nicht mal Blut abnehmen. Rede noch mal mit deinem FA wegen BV, denn nur der kann das ausstellen, dein Chef könnte dir dann allerdings andere Tätigkeiten , z.B. Schreibkram geben, aber er MUSS sich ans Mutterschutzgesetz halten.
Seit ihr ein großer Betrieb ?

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Re: Mutterschutzgesetz wird nicht beachtet...

Antwort von Giannina, 6. SSW am 23.05.2014, 7:07 Uhr

Würde mich erst mal krank schreiben lassen .......!

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Re: Mutterschutzgesetz wird nicht beachtet...

Antwort von Hanneli79, 6. SSW am 23.05.2014, 7:49 Uhr

Katinka hat recht. Ganz so einfach wie Dein Chef meint ist es nicht, er nutzt nur Deine Unsicherheit aus. Der Arbeitgeber muß Dir eine Tätigkeit anbieten wo Du nicht gefährdet bist. Nachtarbeit (gilt ab 20 Uhr) ist laut Mutterschutzgesetz verboten. Ich bin Intensivkrankenschwester und habe in meiner 1. SS in der 9. SSW ein Beschäftigungsverbot erhalten, weil mein AG mir keine andere Beschäftigung geben konnte. Das Verbot stellt der Frauenarzt aus, nicht der Arbeitgeber!
Ich finde es eine Unverschämtheit wie manche AG mit schwangeren Frauen umgehen! Wehr Dich, vor allem wenn Du in der Medizin arbeitest!
Ganz liebe Grüße und toi toi toi!

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Re: Mutterschutzgesetz wird nicht beachtet...

Antwort von nita83 am 23.05.2014, 7:52 Uhr

Hey,
so geht das schon mal gar nicht.
Also mehrere Möglichkeiten, erstens druck das Mutterschutz gesetz aus und das was an Strafe bei nicht einhalten passieren kann. Nämlich bis zu 500 000 strafe und ein Jahr auf Bewährung.
Dann würde ich ihm das auf den Tisch packen und fordern das er sich dran.
da du dich sonst gezwungen siehst dich wegen des drucks und der angst krankschreiben zu lassen. Bis das gewerbe aufsichtsamt ne gefahren Einschätzung gemacht hat.
und ob es wirtschaftlich nicht besser wäre das bv auszustellen, als lohn fort zahlen zu müssen im Krankheitsfall.
Und du wirst sehen ganz schnell hast du ein bv.
und falls nicht ab zum arzt und krank schreiben bzw. Bv holen.

Lg nita

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Re: Mutterschutzgesetz wird nicht beachtet...

Antwort von Soul_in_heaven, 7. SSW am 23.05.2014, 8:10 Uhr

Hey Mädels

Danke für euern Zuspruch!
Wir sind 29 Mädels also nicht besonders groß und ein Dialysepraxis . Werd heute nach der Arbeit die leitende Schwester zu Hause aufsuchen. Die hat nämlich Urlaub und dann Schau ich weiter.

Ich halt euch auf dem laufenden

Drückt mir die Daumen das des alles gut geht....


Lg Anca

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Re: Mutterschutzgesetz wird nicht beachtet...

Antwort von TochteroderSohn, 13. SSW am 23.05.2014, 16:57 Uhr

Schleich mich mal ein. Hohle dir von deinem FA eine Bescheinigung das du Schwanger bist, kostet 10€, muss dir der Arbeit Geber aber erstatten. Wenn du die Bescheinigung abgeben hast, muss dein Chef die Gesetzlichen Vorgaben des Mutterschutzgesetzes beachten, vorher nicht, sonst könnte ja jeder kommen er sei schwanger. Wenn er das nicht einhält, dann Beschweren.

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Re: Mutterschutzgesetz wird nicht beachtet...

Antwort von Sabrina1991 am 23.05.2014, 22:25 Uhr

Geh einfach zu deinem fa und lass dir ein Beschäftigungsverbot da ausstellen - fertig

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