Januar 2018 Mamis

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Geschrieben von Glückskeks2018 am 22.08.2017, 13:53 Uhr

Freistellung für Untersuchungen gemäß Mutterschutzgesetz

Huhu Mädels,

blöde Frage, die sich mir jetzt erst stellte:
Gemäß Paragraph 16 Mutterschutzgesetz hat der Arbeitgeber die Frau für Untersuchungen, die im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft erforderlich sind, freizustellen. Ein entgeltausfall darf hierdurch nicht eintreten.
Ich habe Gleitzeit und stempele. Nun ist mein überstundenkonto durch die vorsorgetermine und meinen anschließenden sehr langen Arbeitsweg beträchtlich geschrumpft und ich frage mich, ob das obige Gesetz bedeutet, dass man sich diese Zeiten auch anerkennen lassen kann.

Bisher habe ich meinem Arbeitgeber die SS gemeldet und dazu einen ärztlichen Attest vorgelegt, weitere infos habe ich nicht erhalten. Arzttermine habe ich bei meinen Kollegen immer recht unkompliziert angekündigt und bin dann halt erst später gekommen. Termine außerhalb der Arbeitszeit sind praktisch nicht möglich.

Wie läuft das bei euch? Manch eine muss ja doch häufiger zur Vorsorge... Im Internet konnte ich für mich nichts verständliches finden und beim Arbeitgeber möchte ich erst nachfragen, wenn ich eine gewisse Grundlage habe.

Danke für eure Antworten

 
11 Antworten:

Re: Freistellung für Untersuchungen gemäß Mutterschutzgesetz

Antwort von SaSi_77, 20. SSW am 22.08.2017, 15:17 Uhr

Für Fahrtzeit und Vorsorgeuntersuchungen muss dich dein Chef freistellen. Du kannst dir die Zeit wieder gutschreiben lassen.

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Re: Freistellung für Untersuchungen gemäß Mutterschutzgesetz

Antwort von Nubira84, 20. SSW am 22.08.2017, 15:31 Uhr

Ja ich war auch son vollhorst und habe mein GLZ Konto dafür geopfert...

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Re: Freistellung für Untersuchungen gemäß Mutterschutzgesetz

Antwort von Autunno, 21. SSW am 22.08.2017, 15:54 Uhr

Ich habe das bisher auch auf GLAZ gemacht. Habe Deinen Post als Anlass genommen, nachzufragen . Mal gucken, was rauskommt und Danke für den Anstoß .
LG Isa

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Re: Freistellung für Untersuchungen gemäß Mutterschutzgesetz

Antwort von jala, 18. SSW am 22.08.2017, 16:08 Uhr

Den Paragraphen habe ich auch schon gelesen. Bei uns heißt es immer, da wir Gleitzeit haben gibt es keine Gutschrift, da man den Termin um die Arbeitszeit rum legen kann bei mir als Teilzeitkraft sowieso, da ist es auch zugegebenermaßen einfacher das außerhalb der Arbeitszeit hinzubekommen. Ob das aber rechtlich so in Ordnung ist weiß ich nicht.
Bei meiner ersten Tochter sind aber auch viele Stunden drauf gegangen, vor allem da ich damals erstmal eine Stunde mit Bus und Zug unterwegs war bis ich dort war....
Ich würde auf jeden Fall mal beim Chef nachfragen.

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Re: Freistellung für Untersuchungen gemäß Mutterschutzgesetz

Antwort von 87Inga87, 18. SSW am 22.08.2017, 18:01 Uhr

Hmmm meiner verlangt nur, dass ich die Bestätigung mitbringe, dass ich in der Zeit beim Arzt war. Ansonsten zahlt er mir meinen ganz normalen Arbeitstag wie gewohnt..

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Re: Freistellung für Untersuchungen gemäß Mutterschutzgesetz

Antwort von Glückskeks2018 am 22.08.2017, 18:53 Uhr

Danke für eure infos, ich werde jetzt wirklich nachfragen. Wäre ja wahrlich schön und wenn ich eine Bestätigung vom Arzt brauche, kann ich das zumindest für die kommenden Untersuchungen berücksichtigen...

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Re: Freistellung für Untersuchungen gemäß Mutterschutzgesetz

Antwort von Glückskeks2018 am 23.08.2017, 10:29 Uhr

Also bei meinem Arbeitgeber geht das wegen Gleitzeit nicht, da wir die Möglichkeit haben von 6.30 bis 20.00 zu arbeiten und somit die Untersuchung ohne Schwierigkeiten außerhalb der Arbeitszeit möglich ist. Damit verfällt der Anspruch auf Zeiterstattung.

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Re: Freistellung für Untersuchungen gemäß Mutterschutzgesetz

Antwort von pup5i, 21. SSW am 23.08.2017, 12:53 Uhr

Hm, aber das ist ja irgendwie unfair anderen arbeitnehmerinnen gegenüber, die keine Gleitzeit haben. Bei mir ließ es sich jetzt schon mehrmals nicht vermeiden, den Termin in die Arbeitszeit zu legen, sodass ich oft 1,5 bis 2 Stunden später kam oder früher los musste. Ich habe nichts nachgeholt, seit meinem AG die ss bekannt ist.

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Re: Freistellung für Untersuchungen gemäß Mutterschutzgesetz

Antwort von LilMue am 23.08.2017, 19:31 Uhr

Huhu,

Ich kenne es so, dass die fehlende Arbeitszeit bei Einreichung eines Attests nachträglich als gestempelte Zeit eingetragen wird.

Ich weiß allerdings nicht, ob dies auch für Gleitzeit gilt- vermutlich schon, wenn der Termin mitten die Schicht fällt?

Am besten mal bei der Personalabteilung nachfragen.

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Re: Freistellung für Untersuchungen gemäß Mutterschutzgesetz

Antwort von Glückskeks2018 am 24.08.2017, 8:51 Uhr

Danke, habe nachgefragt und es geht leider nicht, weil Gleitzeit ja auch flexibles arbeiten ermöglicht... Das scheint jeder Arbeitgeber unterschiedlich zu handhaben. Sehr schade, dass das Gesetz dies nicht genau abdeckt und somit ein Schlupfloch ermöglicht.

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Re: Freistellung für Untersuchungen gemäß Mutterschutzgesetz

Antwort von Autunno, 22. SSW am 24.08.2017, 16:40 Uhr

Hi, ich wollte mich kurz zurückmelden. Ich habe jetzt Antwort bekommen.
Also, wir haben auch Gleitzeit, mit der Möglichkeit von 6:30-20:00 Uhr die Zeiten zu absolvieren. Mein Arbeitgeber erkennt jetzt nachträglich die Zeiten beim Arzt an. Ist wirklich traurig, dass das überall so unterschiedlich gehandhabt wird.
LG Isa

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