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Geschrieben von Laufente123 am 25.02.2021, 10:18 Uhr

Schenkungen vor dem Empfänger zeitweise schützen?

Bänker und Rechtsanwälte hier? Schenkungen vor dem Empfänger zeitweise schützen?
Oder andere, die dieses Thema bereits umgesetzt haben.

Bekannter, 50++, noch kein Harzt IV, Renten reichen noch, Schlaganfall - schwerbehindert, somit eingeschränkt in der Ausübung der Geschäftsfähigkeit, da die Behinderung auch Auswirkung auf Sprache/Lesen/Schreiben hat. Geld vorhanden... zu viel um es sinnvoll selbst zu verwalten... kein Ehepartner (bald Scheidung). Keine belastbaren Geschwister. Aber zum Glück auch kein gerichtl. bestellter Betreuer (die haben meist nicht so die Lust und blockieren..also somit gut dass es keinen gibt).

Wir denken darüber nach, ob man eine Schenkung an die Kinder machen könnte. Diese sind zwar bereits volljährig aber vom Naturell und aktueller Lebenssituation noch "flatterhaft".

Hierzu Ideen wie man eine Schenkung zugriffsgeschützt auf die nächsten ca. 5-10 Jahre absichern kann? Vielleicht auch so, dass derjenige gar nichts von der Schenkung weiß und nicht schon mal den passenden Kredit aufnimmt? Kapitalertragsteuer wird eh direkt von der Bank abgeführt, aber die schicken einen Schrieb. Außerdem müsste man ein Konto mit Postident einrichten, also unbemerkt ist das kaum möglich.

Ansonsten denken wir noch über Gold/Platin, etc. nach... und dann verstecken oder Bankschließfach.

Ich stehe beratend und notfalls ausführend zur Seite.

Danke
Laufente

 
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