Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von tonib am 04.03.2021, 15:28 Uhr

Schenkungen vor dem Empfänger zeitweise schützen?

Das darf man, aber dann kann man natürlich keine staatlichen Hilfen beantragen, die im wesentlichen Mittellosigkeit voraussetzen.

Mir ist aber nicht ganz klar, ob das wirklich das Ziel ist.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.