Geschrieben von mausebär2011 am 11.02.2021, 15:17 Uhr |
Kann man während der Elternzeit nochmal was ändern?
Hallo!
Ich habe 3 Jahre Elternzeit genommen.
Werde aber vermutlich wie beim großen damals, schon etwas früher wieder arbeiten gehen. Wahrscheinlich nach 2 Jahren.
Das ist soweit ja möglich. Habe ich wie gesagt, auch beim großen so gemacht. Dann könnte ich spontan entscheiden wann ich wieder arbeiten will.
Nun meinte mein Mann das er gerne doch noch einen Monat länger Elternzeit genommen hätte. Er hat "nur" die beiden Partnermonate genommen.
Jetzt überlege ich... Kann er evtl jetzt noch (Mini ist 6 Monate) einen Monat Elternzeit beantragen?
Kein Elterngeld, das ist klar. Es geht nur um die Elternzeit!
Ursprünglich wollte er 6 Monate mit mir zusammen zu Hause bleiben, aber wegen Corona hat er sich dann nicht getraut, das bereut er nun. Fänds daher toll wenn ich ihm sagen könnte das er doch nochmal ein bisschen Elternzeit nehmen kann.
Habt ihr da Ahnung?
Geht das?
Wenn ja, wie?
Danke!
Re: Kann man während der Elternzeit nochmal was ändern?
Antwort von MamavonMia123 am 11.02.2021, 16:51 Uhr
Er kann seine EZ in bis zu drei Abschnitten nehmen. Natürlich kann er bis zum 8. Geburtstag des Kindes weitere Monate /Jahre seiner 3 Jahre EZ beantragen. Allerdings muss man sich beim Erstantrag für die ersten 2 LJ des Kindes festlegen. So wie es jetzt ist muss er mit seinem AG sprechen, ob er ihm mehr EZ gewähren würde. Der AG muss dies allerdings nicht tun.
Das EG neu zu verteilen wäre übrigens das kleinste Problem und lohnt sich dann, wenn dein Mann in einem Lebensmonat deuich mehr EG bekäme als du.
Re: Kann man während der Elternzeit nochmal was ändern?
Antwort von mausebär2011 am 11.02.2021, 17:21 Uhr
Er würde nicht dieses Jahr weitere Elternzeit nehmen wollen, sondern erst 2022.
Er hatte letztes Jahr einen Monat, dieses Jahr und würde gerne nächstes Jahr auch nochmal.
Also könnte er jetzt theoretisch beim Arbeitgeber 1 Monat Elternzeit für (zb) Mai 2022 beantragen.
Aber ob das auch klappt hängt von der Kulanz des Arbeitgebers ab?
Hab ich das so richtig verstanden?
Re: Kann man während der Elternzeit nochmal was ändern?
Antwort von Saarlandmami2 am 14.02.2021, 22:21 Uhr
Wenn der AG vom Mann zustimmt,geht das. Eigentlich hat er ja signalisiert in seiner erstmeldung nur diese Monate innerhalb der ersten 2 Jahre.
Kindergeldnummer und Familienkasse im öffentlichen Dienst
Post hat sich schon wieder verlaufen
Frage zum Betreuungsunterhalt
Elterngeld für Vater nachträglich beantragen (Partnermonate)
Beschäftigungsverbot während Elternzeit und Teilzeitarbeit
Recht auf Teilzeit nach Elternzeit
Umfrage zum Testament
Elternzeit verlängern oder unbezahlten Urlaub nehmen?
Kündigung während der Elternzeit