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Geschrieben von heli89 am 21.02.2021, 8:29 Uhr

Kürzung Urlaub Elternzeit

Hallo,
mein Mann hat Elternzeit beantragt, 1 Monat. Dadurch greift die Urlaubskürzung für volle Kalendermonate nicht. Nun zieht ihm sein Arbeitsgeber den Urlaub aus arbeitsvertraglichen Gründen ab. Im Vertrag gibt es eine Regelung, die aber eher für Sonderurlaube, Sabbatjahre etc. gedacht war. Ist das trotzdem so rechtens? Oder ist das Thema Arbeitszeitkürzung durch das BEEG abschließend geregelt und der Passus aus dem Arbeitsvertrag darf nicht mehr angewendet werden?
Fotos füge ich bei.

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8 Antworten:

Re: Kürzung Urlaub Elternzeit

Antwort von heli89 am 21.02.2021, 8:29 Uhr

Und Foto Nr. 2

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Re: Kürzung Urlaub Elternzeit

Antwort von heli89 am 21.02.2021, 8:37 Uhr

Und es soll natürlich nichts Arbeitszeitkürzung sondern Urlaubskürzung heißen.

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Re: Kürzung Urlaub Elternzeit

Antwort von Tigerblume am 21.02.2021, 12:25 Uhr

Warum sollte das nicht rechtens sein?

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Re: Kürzung Urlaub Elternzeit

Antwort von heli89 am 21.02.2021, 17:11 Uhr

Weil es ja sein kann, daß die Sache bereits abschließend durch das BEEG geregelt ist und es daher nicht rechtens ist, sich stattdessen auf die arbeitsvertragliche Regelung zu beziehen.

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Re: Kürzung Urlaub Elternzeit

Antwort von CGN1984 am 22.02.2021, 21:29 Uhr

Soweit ich weiß, dürfen die 20 Tage nicht gekürzt werden, die 10 Tage aber schon, da über das gesetzliche Minimum hinausgehend.

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Re: Kürzung Urlaub Elternzeit

Antwort von heli89 am 23.02.2021, 23:21 Uhr

Ist dann nur die Frage, ob zu 1/12 von den 10 oder zu 1/12 von 30 Tagen...

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Re: Kürzung Urlaub Elternzeit

Antwort von CGN1984 am 27.02.2021, 4:45 Uhr

Ich würde sagen von den 10 Tagen, also 20 + (10 / 12 x 11) = 28,3 Tage. Allerdings weiß ich nicht, wie es aussieht mit dem Satz, dass die 10 Tage auf längere Auszeiten angerechnet werden können. Also ob man die auch komplett streichen könnte...?

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Re: Kürzung Urlaub Elternzeit

Antwort von MenschPapa am 10.03.2021, 12:12 Uhr

Der Arbeitgeber darf Urlaub kürzen, wenn man in Elternzeit geht. Dies muss er aber klar und deutlich im Arbeitsvertrag oder noch vor bzw. in der Elternzeit kommunizieren. In Ihrem Beispiel ist es pauschal erklärt. Das Wort Elternzeit steht nicht im Arbeitsvertrag. Sie sollten ggf. bei der Gewerkschaft nachfragen ob diese Formulierung des AG ausreicht oder ob der Urlaub vom AG nicht angerührt werden darf.

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