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Geschrieben von heli89 am 21.02.2021, 8:29 Uhr

Kürzung Urlaub Elternzeit

Hallo,
mein Mann hat Elternzeit beantragt, 1 Monat. Dadurch greift die Urlaubskürzung für volle Kalendermonate nicht. Nun zieht ihm sein Arbeitsgeber den Urlaub aus arbeitsvertraglichen Gründen ab. Im Vertrag gibt es eine Regelung, die aber eher für Sonderurlaube, Sabbatjahre etc. gedacht war. Ist das trotzdem so rechtens? Oder ist das Thema Arbeitszeitkürzung durch das BEEG abschließend geregelt und der Passus aus dem Arbeitsvertrag darf nicht mehr angewendet werden?
Fotos füge ich bei.

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