Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Sabrina2204 am 16.02.2021, 9:42 Uhr

Elternzeit/Elterngeld

Hallo zusammen!

Ich blicke irgendwie noch nicht ganz durch. Ich entbinde voraussichtlich Ende Juli 21. Ich arbeite jetzt Vollzeit, mein Mann Teilzeit 32 Stunden. Ich möchte gern 12 Monate Elternzeit nehmen, mein Mann mind. zwei Monate. Danach möchte ich allerdings nicht gleich Vollzeit wieder einsteigen, sondern lieber 30 Std/Woche.

Wie beantrage ich das dann? Wie ist dann mein Verdienst? Bzw. steht mir in der Zeit der Teilzeitarbeit noch Elterngeld zu?

Vielen Dank schonmal und liebe Grüße !

 
2 Antworten:

Re: Elternzeit/Elterngeld

Antwort von Felica am 16.02.2021, 17:17 Uhr

Du meldest dem AG 2 Jahre Elternzeit an. Schreibst direkt dazu das du planst nach einem Jahr innerhalb der EZ wieder in TZ einzusteigen. Am besten kannst du dann auch schon angeben welche Wunschzeiten du hast, also zB 3 Tage die Woche vormittags von 8-13.00 Uhr. Die EZ als solches kann er nicht verbieten. Was er aber machen kann ist das er TZ ablehnt. Das muss er aber begründen. Einfach sagen, geht nicht, reicht nicht aus. Vorteil, wenn er der TZ und den Wunschzeiten nicht zeitnah widerspricht, gelten die als genehmigt. Du kannst dann fest mit diesen planen und dich auf diese beziehen. Bei Bedarf kannst du dann noch das 3te Jahr EZ anhängen. Oder du meldest es direkt. Wichtig ist, das du direkt 2 Jahre nimmst da du dich bei der ersten Meldung für 2 Jahre festlegen musst und jegliche Änderung deinerseits dann vom OK des AG abhängt. Gerade wenn man plant wieder in TZ einzusteigen sollte man immer mindestens 2 Jahre EZ einreichen.

Der EG-Kasse meldest du dann für 12 Monate Basis-EG, dein Mann seine beiden Monate. Für diese muss er dann bei seinem AG EZ einreichen und zwar mindestens 8 Wochen vor EZ, auf keinen Fall aber früher. Spätestens aber 7 Wochen vor Antritt. Wichtig, für das EG müssen immer Lebensmonate gewählt werden. Wenn Kind also am 5.07 geboren wird, dann geht ein Lebensmonat vom 25.07-24.08, der nächste vom 25.08-24.09 usw. Bei der EZ dagegen kannst du jedes beliebige Datum wählen. Du kannst also auch sagen, auf keinem Fall will ich am ersten oder zweiten Geburtstag arbeiten, ich nehme lieber als ersten Arbeitstag den 26.07. Unser eines Kind ist auch zum Monatsende geboren worden, da habe ich dann erst zum 1ten in TZ angefangen. Hat mich zwar den Urlaub für den Monat gekostet, aber dafür konnten wir in Ruhe feiern und ich hatte komplette Monatsabrechnungen. Sein EG berechnet sich nach den 12 Monaten seines Einkommens vor Geburt, deines nach dem was du in den 12 Monaten vor Geburt verdient hast, ausgeklammert wird dabei die Monate in denen du im Mutterschutz warst. Sofern du diesen nimmst. Der vorgeburtliche ist ja freiwillig.

Wenn das EG durch ist darf man soviel zuverdienen wie man möchte. Solange man nicht mehr als 30 Std die Woche arbeitet.

Wichtiger Hinweis, evtl kommen für euch ja auch noch die 4 Partnerschaftsbonusmonate in Frage. Das sind 4 zusätzliche Monate EG, über die 14 Monate Basis-EG hinaus, von denen Eltern profitieren können. Dabei müssen sie aber beide in TZ arbeiten, und zwar aktuell noch 25-30 Std die Woche. Wichtig dabei, beide Elternteile müssen in allen 4 Monaten die Voraussetzungen zu 100% erfüllen, sonst fällt das weg und bereits erhaltenes EG muss zurück bezahlt werden.

Ist eigentlich alles ganz leicht. Ansonsten findest du hier noch viele Tipps: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld--elterngeldplus-und-elternzeit-/73770

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Elternzeit/Elterngeld

Antwort von Sabrina2204 am 17.02.2021, 7:40 Uhr

Vielen, vielen lieben Dank! Das war jetzt endlich mal so erklärt, dass ich es auch verstanden habe. Danke schön :-)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.