Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von CoronaBaby2021 am 28.01.2021, 15:00 Uhr

Recht auf Teilzeit nach Elternzeit

Guten Tag,

Folgendes Problem habe ich Zurzeit:
Gelernte Gross und Aussenhandelskauffrau und als Disponentin Angestellt aktuell befinde ich mich in Elternzeit (3 Jahr) Ende April 05.2021 und erneut Schwanger ET (29.08.2021)
Nun habe ich beim Arbeitgeber (Kleiner Betrieb ca 20 Mitarbeiter) Mitte Januar um eine Teilzeitbeschäftigung angefragt (noch keine Info über die Schwangerschaft ist erfolgt) .
Der drei jährige hat einen provisorischen Regelkindergarten Platz per 01.04.2021 solange die Landesregierung BW es zulässt.
Arbeitgeber argumentiert das er mir auf grund der schlechten Auftragslage und COVID Pandemie nicht die Teilzeit gewähren kann. Sondern nur Vollzeit.
Klingt eher für mich so als ob er mich zur Kündigung meinerseits drängen möchte.

Soll ich meinen Arbeitgeber bereits jetzt über die Schwangerschaft informieren?
Angst das er erst recht dann auf die Vertragserfüllung drängt um mich vom Job zu vergraulen. Da ihm sonst erneut die Kosten anfallen.


Meine Fragen nun gibt es alternative anstelle selber zu Kündigen?
Unbezahlt Urlaub?

Darf der Arbeitgeber mir die Teilzeit verweigern?

Welche besodneren Schutzmassnahmen muss der Arbeitgeber während COVID für mich treffen?
Aktuell zwischen 2-3 Personen Büro mit lauf Kundschaft der LKW Fahrer.


Vorweg Krankschreiben lassen finde ich keien gute Option habe es bei meiner Arbeitskollegin erlebt die sich dann für jeden Krankheitstag rechtfertigen musste und sprüche anhören durfte Schwangerschaft ist keine Krankheit. Diesen zusätzlich Stress will ich mir nicht antun

 
9 Antworten:

Re: Recht auf Teilzeit nach Elternzeit

Antwort von tweenky am 28.01.2021, 17:44 Uhr

Grundsätzlich hast Du Anspruch auf eine Teilzeitarbeit, außer der Arbeitgeber findet gute Gründe, dem zu widersprechen - im Detail müsstest Du Dich beraten lassen, ob die genannten Gründe ausreichen. Ich kann nicht erkennen, dass er unbedingt eine Kündigung will.

Du hast allerdings keinen Anspruch auf eine bestimmte Arbeitszeit. Solltest Du also beispielsweise von 40 Stunden auf 20 Stunden reduzieren, kann der AG Dich einsetzen, so wie er es benötigt. Dies nur zur Info.

Der Arbeitgeber muss Dich schützen wie jeden anderen AN auch. Im Moment also 10 qm pro AN, ansonsten Maskenpflicht oder Trennwände. Bei der Laufkundschaft muss ein Mindestabstand eingehalten werden, ansonsten das gleiche Procedere.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Recht auf Teilzeit nach Elternzeit

Antwort von Julia+Christopher am 28.01.2021, 18:29 Uhr

Ehrlich gesagt würde ich in der Konstellation schauen, ob es irgendwie möglich ist in Vollzeit zurück zu gehen. Wenn du ET Ende August hast, dann sind das doch nur wenige Wochen. Hinzu kommt neu erworbener Urlaub, die Feiertage etc. Das müsste man doch bis zum Mutterschutz überbrücken können.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Recht auf Teilzeit nach Elternzeit

Antwort von CoronaBaby2021 am 28.01.2021, 18:49 Uhr

Hi
Es geht mir grundsätzlich darum das mein 1 Kleiner noch betreut werden muss und wie soll ich das in Vollzeit machen.
Regelkindergarten geht Max 6,5h am Tag
Daher wollte ich Teilzeit arbeiten

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Recht auf Teilzeit nach Elternzeit

Antwort von Felica am 28.01.2021, 20:39 Uhr

Du verlierst damit aber mutterschaftsgeld.

Warum nimmt dein Mann nicht noch mal EZ und arbeitet dann innerhalb dieser in TZ? Und Du dann VZ.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Recht auf Teilzeit nach Elternzeit

Antwort von Ellert am 29.01.2021, 8:03 Uhr

Ich würde auch versuchen die kurze Zeit vollzeit wieder einzusteigen
Freunde ggf in die zeit nach der Kita einzubunden
evtl kann die Zeit Dein Mann mit Teilzeit überbrücken
Hast Du keinen alten Urlaub mehr den Du nehmen könntest ?

ich hatte es zwischen K3 und K4 ähnlich,
den alten Urlaub aufgebraucht etc, waren auch nur ein paar Wochen
aber da gings um einiges an Geld

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

So würde ich es auch machen

Antwort von Caot am 29.01.2021, 9:39 Uhr

fehlende Betreuungszeiten für das Kind in diesem kleinen Zeitraum über den Vater (Elternzeit) abdecken lassen, Oma oder Tagesmutter.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Recht auf Teilzeit nach Elternzeit

Antwort von Julia+Christopher am 29.01.2021, 12:30 Uhr

Dann muss für die paar Wochen der Vater Mal etwas mehr übernehmen :)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: So würde ich es auch machen

Antwort von Dagi am 29.01.2021, 15:56 Uhr

Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass es schwierig ist Teilzeit durchzusetzen, wenn der Arbeitgeber es nicht möchte. Ich wollte nach meiner Elternzeit in Teilzeit arbeiten, mein Arbeitgeber hat es mir verwehrt. Er hat div. Gründe gesucht. Ich bin mit meinem Arbeitgeber vor Gericht gelandet mit dem Ergebnis, ich muss in Vollzeit zurück kehren. Dies ging aber nicht, weil mein Kind nur einen Betreuungsplatz bis 14 Uhr hatte.

Ich habe aber eine schöne Abfindung erhalten ( war 6 Jahre im Dienst). Ich würde keineswegs selbst kündigen, sondern den längeren Weg vor Gericht gehen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: So würde ich es auch machen

Antwort von ak am 30.01.2021, 19:23 Uhr

Damals war das auch so. Erst haben sie mir ( allerdings nach 5 Jahren- ich hatte 2 Jahre unbezahlten Urlaub ) eine Vollzeitstelle angeboten.

Ging nicht... wollte ich auch gar nicht... ich wollte sowie gar nicht zurück so früh....aber da kam schon damals das Gesetz , dass sie uns das anbieten mussten.

Und da ich im öffentlichen Dienst arbeite... kam der ARBG gar nicht darum rum.

Wir hatten ( meine 8 anderen Kolleginnen und ich ) das Gefühl... sie würden es sehr begrüßen, wenn wir von selbst kündigen. Eine hat es auch gemacht... wir anderen MUSSTEN zurück , sonst wäre die Stelle weg gewesen.

Eigentlich hast Du sogar Anrecht darauf, bis zum 18. LJ Deiner Kinder zu Hause zu verweilen.
Hatte mich auch schon bei einem Anwalt erkundigt.... aber klag Du mal gegen Deinen eigenen ARBG... kommt halt nicht so ganz gut.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.