Geschrieben von tschudys am 21.02.2021, 19:59 Uhr |
Baukindergeld
Meine Mutter ist am 19.10 plötzlich verstorben die Baugenehmigung haben wir am 26.10 erhalten das Haus wird Ende 2021gestellt.
Mein Vater, meine Geschwister und ich sind nun eine Erbgemeinschaft.
Meine Mutter hatte 2 Häuser.
Ab wann bin ich Miteigentümer, ab Todestag oder Datum der Eintragung ins Grundbuch?
Habe ich Anspruch auf Baukindergeld?
Danke dur euren Rat.
Re: Baukindergeld
Antwort von Lotusblume84 am 21.02.2021, 20:19 Uhr
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