Finanzen, Recht und Versicherung

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Geschrieben von Julizwilling am 26.02.2021, 8:53 Uhr

Schenkungen vor dem Empfänger zeitweise schützen?

Aber zum Glück auch kein gerichtl. bestellter Betreuer (die haben meist nicht so die Lust und blockieren..also somit gut dass es keinen gibt).

Das ist völliger Quatsch. Wenn er nicht mehr kann, braucht er einen, ihr könnt übrigens auch die Betreuung übernehmen, es muss nicht ein hauptberuflicher Betreuer sein. Und auch bei den hauptberuflichen Betreuern gibt es solche und solche.
Aus beruflicher Erfahrung weiß ich, das Gerichte eh gerne ehrenamtliche Betreuer sprich Verwandte und Bekannte einsetzen, da sie günstiger sind.

Euer Vorhaben hört sich aber für mich so an, als ob ihr das Geld des Bekannten für die Kinder sichern wollt und ihn dann der Staat unterstützen soll.
Dieses Vorgehen finde ich 1. total daneben und 2. werden bei Notdürftigkeit oft Schenkungen zurückgefordert vom Staat.

Geht mit dem Bekannten zum Anwalt, lasst ein Testament aufsetzen und wenn er verstirbt erben seine Kinder, wenn er noch was übrig hat.

 
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