Finanzen, Recht und Versicherung

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von Mutti69  am 01.08.2019, 3:44 Uhr

Ich würde auch denken, das ist schlecht gemachte Werbung

Wenn man einen bezahlten „Mittler“ benutzen möchte, um eine Geburtsurkunde zu erlangen, dann muss ja prinzipiell - auch für die Privatperson - die Möglichkeit bestehen die Urkunde online zu erhalten. Ein Umweg über den bezahlten Mittler ist also völlig unnötig.

Man wählt die Seite der Stadt an und gut ist. Aber weder die eine noch die andere Seite werden direkt an den AG schicken, das halte ich für ausgeschlossen. Man kann natürlich den Vorgang damit ev. beschleunigen und hat bei der Rückkehr mit Neugeborenem aus dem langen Auslandsurlaub direkt das nötige Dokument.

Dass der AG zeitnah eine Urkunde braucht ist nicht ungewöhnlich, im Zweifelsfall bleiben dann einfach Zahlungen unberücksichtigt, wenn man als AN geschludert hat.
In der Regel trifft das ja auch schon ab dem direkten Zeitpunkt der Geburt zu...das impliziert, ihr seid direkt nach der Geburt ins Ausland in Urlaub gefahren?! Respekt

 
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