Baby und Job

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Geschrieben von berita am 07.02.2006, 19:20 Uhr

übernimmt AG die kosten für die Kindbetreuung

Ja, das stimmt, der AG kann die Betreuungskosten oder einen Teil davon uebernehmen. Aber das ist eben eine freiwillige Leistung, auf die man keinen Anspruch hat. Sie ist steuer- und abgabenfrei, wenn sie zusaetzlich zum bisherigen Gehalt gezahlt wird (nicht, wenn Gehalt "umgewandelt" wird). Im Rahmen einer Verhandlung um eine Gehaltserhoehung koennte man diese Moeglichkeit vorbringen - durch die Abgabenfreiheit hat man letztlich mehr vom Geld.

LG
Berit

 
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