Geschrieben von berita am 07.02.2006, 19:20 Uhr |
übernimmt AG die kosten für die Kindbetreuung
Ja, das stimmt, der AG kann die Betreuungskosten oder einen Teil davon uebernehmen. Aber das ist eben eine freiwillige Leistung, auf die man keinen Anspruch hat. Sie ist steuer- und abgabenfrei, wenn sie zusaetzlich zum bisherigen Gehalt gezahlt wird (nicht, wenn Gehalt "umgewandelt" wird). Im Rahmen einer Verhandlung um eine Gehaltserhoehung koennte man diese Moeglichkeit vorbringen - durch die Abgabenfreiheit hat man letztlich mehr vom Geld.
LG
Berit
- übernimmt AG die kosten für die Kindbetreuung - m-a-d-e 07.02.06, 13:47
- Re: übernimmt AG die kosten für die Kindbetreuung - berita 07.02.06, 19:20
- wenn unsere Personalabteilung sich mal auskäsen würde... - Suka73 08.02.06, 10:00
- Er muss nicht, aber er kann sv- und steuerfrei... - tinai 08.02.06, 11:20
- Re: Er muss nicht, aber er kann sv- und steuerfrei... - sonnenschein1970 08.02.06, 16:04
- Neee, eben nicht Gehaltserhöhung... - tinai 09.02.06, 13:18
- Re: Er muss nicht, aber er kann sv- und steuerfrei... - sonnenschein1970 08.02.06, 16:04
- Re: übernimmt AG die kosten für die Kindbetreuung - berita 07.02.06, 19:20
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