Baby und Job

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Geschrieben von tinai am 09.02.2006, 13:18 Uhr

Neee, eben nicht Gehaltserhöhung...

..sondern nur zusätzlich zum geschuldeten Gehalt.

Der Zuschuss fällt nämlich weg, wenn der Grund wegfällt (Betreuungskosten wegfallen wegen Schuleintritt oder Kindergarten oder was immer).

Gehaltserhöhung würde aber bleiben.

Gruß Tina

 
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