Geschrieben von tinai am 09.02.2006, 13:18 Uhr |
Neee, eben nicht Gehaltserhöhung...
..sondern nur zusätzlich zum geschuldeten Gehalt.
Der Zuschuss fällt nämlich weg, wenn der Grund wegfällt (Betreuungskosten wegfallen wegen Schuleintritt oder Kindergarten oder was immer).
Gehaltserhöhung würde aber bleiben.
Gruß Tina
- übernimmt AG die kosten für die Kindbetreuung - m-a-d-e 07.02.06, 13:47
- Re: übernimmt AG die kosten für die Kindbetreuung - berita 07.02.06, 19:20
- wenn unsere Personalabteilung sich mal auskäsen würde... - Suka73 08.02.06, 10:00
- Er muss nicht, aber er kann sv- und steuerfrei... - tinai 08.02.06, 11:20
- Re: Er muss nicht, aber er kann sv- und steuerfrei... - sonnenschein1970 08.02.06, 16:04
- Neee, eben nicht Gehaltserhöhung... - tinai 09.02.06, 13:18
- Re: Er muss nicht, aber er kann sv- und steuerfrei... - sonnenschein1970 08.02.06, 16:04
- Re: übernimmt AG die kosten für die Kindbetreuung - berita 07.02.06, 19:20
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