Geschrieben von sonnenschein1970 am 08.02.2006, 16:04 Uhr |
Er muss nicht, aber er kann sv- und steuerfrei...
Hallo,
also ich arbeite in der Personalabteilung. Der AG kann im Rahmen einer Gehaltserhöhung den Betrag als sog. Kindergartenzuschuß steuer- und sozialversicherungsfrei zahlen. Da spart übrigens auch der AG, weil er ja die Hälfte der Sozialversicherung zahlt.
Dies geht aber nur als Gehaltserhöhung, so wie schon gesagt wurde. Dies muss auch nicht in einem Tarifvertrag oder ähnliches festgelegt werden.
Liebe Grüße
- übernimmt AG die kosten für die Kindbetreuung - m-a-d-e 07.02.06, 13:47
- Re: übernimmt AG die kosten für die Kindbetreuung - berita 07.02.06, 19:20
- wenn unsere Personalabteilung sich mal auskäsen würde... - Suka73 08.02.06, 10:00
- Er muss nicht, aber er kann sv- und steuerfrei... - tinai 08.02.06, 11:20
- Re: Er muss nicht, aber er kann sv- und steuerfrei... - sonnenschein1970 08.02.06, 16:04
- Neee, eben nicht Gehaltserhöhung... - tinai 09.02.06, 13:18
- Re: Er muss nicht, aber er kann sv- und steuerfrei... - sonnenschein1970 08.02.06, 16:04
- Re: übernimmt AG die kosten für die Kindbetreuung - berita 07.02.06, 19:20
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