Baby und Job

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Geschrieben von .Anna. am 28.03.2013, 19:55 Uhr

@kravallie

Hallo,

das mit dem ius etc ist eine Anspielung auf das "ius primae noctis", das sagt dir sicher etwas :
Früher das Recht des Lehnsherrn, die erste Nacht mit einer gerade verheirateten Frau zu verbringen. Dieses ius (=Recht) ist ein Running Gag unter Juristen und ich habe es zum ius primae cogitationis = Recht der ersten Idee, des ersten Gedankens - umgedichtet.

Ob euer Ausschluss des Versorgungsausgleichs hält, kann dir wirklich keiner sagen, aber das ist dir ja bewusst, wie ich herauslese.

Ich erinnere nicht mehr von wem das Zitat stammt, aber es hat mich schon immer beeindruckt :

Wenn man den großen Fehler begangen hat zu heiraten, sollte man nicht den noch größeren Fehler begehen, sich scheiden zu lassen.

(Nicht nur) In diesem Sinne : Bei euch ist sicher alles gut !

Gruß Anna
(die Profession ist natürlich die der Juristen. Ich wirke im total unabhängigen Bereich)

 
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