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Geschrieben von nane973 am 24.03.2013, 15:56 Uhr

Denkfehler? Auch angelehnt an die unteren Diskussionen

Ich glaube ich habe gerade einen Denkfehler...

In den Beiträgen über Frauen, die nur 450€ Jobs tätigen, wird an deren spätere Rente nicht gedacht...

Wenn man sich scheiden läßt, werden doch u.a. die Rentenpunkte des Partners "geteilt". Die Rentenansprüche des weniger verdienenden während der Ehezeit also aufgestockt...

Demnach verhalten sich doch eigentlich beide "Parteien" gleichermaßen "dumm"?

Bei meiner Scheidung war ich diejenige, die "abgeben" durfte...

 
18 Antworten:

Re: Denkfehler? Auch angelehnt an die unteren Diskussionen

Antwort von Annas Truppe am 24.03.2013, 18:00 Uhr

Hallo,

nein, du machst keinen Denkfehler.

Der Denkfehler ist aber bei vielen, die meinen, mit einem Teilzeitjob hinreichende Rentenansprüche zu erwerben. Wobei das genau genommen kein Denkfehler ist, sondern ein struktureller, wofür der/die einzelne nichts kann.

Jedenfalls die gesetzliche Rente bemisst sich bekanntlich nach der Beitragsbemessungsgrenze und danach bekommt man eine akzeptable - oder auch nur eine über dem Hartz4-Satz liegende - Rente eigentlich nur, wenn man tatsächlich über an die 40 Jahre ordentlich eingezahlt hat. Unter "ordentlich" fällt da aber nicht die Einzahlung aufgrund Teilzeit.

Deshalb empfinde ich das Rententhema sowieso als nicht ehrlich und die ständigen Empfehlungen an Frauen/Mütter "arbeitet nur ordentlich, ist ja auch für die Rente wichtig !" als, ja, Betrug : Die meister der teilzeitarbeitenden Frauen (oder "schlimmer" noch die geringfügig Beschäftigten, die selbst Beiträge zahlen) werden niemals einen Rentenanspruch haben, der über Hartz4 liegt.

Sorry ... bei dem Thema legt sich bei mir der "Aufreg"-Schalter um.

Gruß Anna

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Re: Denkfehler? Auch angelehnt an die unteren Diskussionen

Antwort von kravallie am 24.03.2013, 18:23 Uhr

das beantwortet aber nanes frage nicht.
es würde mich nämlich auch interessieren, mein mann zahlt in die gesetzliche rv kaum etwas ein. wenn ich im falle einer scheidung kurz vor der rente, alle meine hart in teilzeit erworbenen ( und ich hoffe doch schwer, daß die trotzdem ü h4 niveau liegen werden ) ansprüche TEILEN müßte, dann lasse ich mich sofort scheiden.

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Re: kravallie

Antwort von Annas Truppe am 24.03.2013, 19:46 Uhr

Hallo,

an deiner Scheidung möchte ich nicht schuld sein ...

Aber es ist doch eigentlich bekannt, dass im Fall der Scheidung alle während der Ehezeit von beiden Ehepartnern erworbenen Rentenansprüche zwischen den Ehepartner gleichmäßig aufgeteilt werden.

(Sonderfälle des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs einmal ausgenommen.)

Gruß Anna

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Re: kravallie

Antwort von Steffi528 am 24.03.2013, 19:52 Uhr

Das Rentenniveau sinkt aber auch weiter ab. Das reicht nicht für "Zwei", also beim Versorgungsausgleich. Nun, das ist Euch sicher bekannt.

Interessant finde ich das Thema Witwer- Witwenrente...

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Re: kravallie

Antwort von nane973 am 24.03.2013, 19:54 Uhr

Darum meine Frage - sind dann nicht sogar beide die "Dummen" wenn es die Klassische Rollenverteilung gibt. Für den Mann reicht es dann ja auch nicht...

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Re: Denkfehler? Auch angelehnt an die unteren Diskussionen

Antwort von nane973 am 24.03.2013, 19:57 Uhr

Vor 10 Jahren war es so, und ich denke, das hat sich dan nicht geändert.

Da wirst Du dann jetzt wohl in den sauren Apfel beißen müssen und entweder jetzt die Scheidung einreichen, oder egal was kommt die NIE scheiden lassen.
Wobei ich Dir für letzteres die Daumen drücke ;-)

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Tippfehler dürft ihr behalten..

Antwort von nane973 am 24.03.2013, 19:58 Uhr

.

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Re: kravallie

Antwort von Steffi528 am 24.03.2013, 20:04 Uhr

Bei klassischen Rollenverteilungen ist es auch fraglich, ob die Frau eine private Rentenversicherung hat.

Bin ich froh, das es bei uns so ziemlich genau zur Zeit 50 / 50 ist. Mein Versorgungsausgleich müsste in ein paar Jahren abgerechnet werden, wenn ich mehr Geld verdiene, dann wird es wohl ein paar Jahre geben, in denen ich deutlich mehr Geld heimbringe, also müsste ich mich dann frühzeitig scheiden lassen (mache ich aber nicht )

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Re: kravallie

Antwort von nane973 am 24.03.2013, 20:11 Uhr

Wenn die Frau null in die Rentenversicherung eingezahlt hat, bekommt sie die Hälfte vom Mann.

In meiner Situation damals hatten wir 14 Jahre Renteneinzahlungen. Ich war Selbstständig, hatte Ausbildung, Arbeitszeiten, Kinderbetreuungszeiten, Pflegestufe I anrechenbare Zeiten.
Mein Ex-Mann einen normal bezahlten Job...

Und trotzdem war Ich diejenige, die ihm Punkte abgeben musste.

Du läßt dich nicht scheiden, und ich heirate nicht nochmal ;-)

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Re: kravallie

Antwort von kravallie am 24.03.2013, 20:12 Uhr

ich bin schon einmal geschieden.
da haben wir beide aber fest angestellt gearbeitet.
mein mann ist selbstständig, deswegen zahlt er in die gesetzliche rente nichts ein.

kann man den versorgungsausgleich ausschließen????

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Re: kravallie

Antwort von Annas Truppe am 24.03.2013, 21:23 Uhr

Hallo,

den Versorgungsausgleich kann man eigentlich immer ausschießen, auch nach vielen Jahren der Ehe noch --- Frage nur, ob ein Gericht das dann anerkennt ...

Bei Beteiligung eines Selbständigen, der eigentlich genug verdient, aber aus welchen Gründen auch immer keine Altersvorsorge aufbaut, bestehen gute Chancen, einen Ausschluss des Versorgungsausgleichs durchzubekommen.

In diesen allen Einzelheiten kenne ich mich aber nicht mehr aus.
Einlesen zum Thema evt. hier :
http://www.scheidung-online.de/va-aus.html

Ansonsten aber empfehle ich unbedingt einen fähigen (!!!) Anwalt.
Das ist wirklich ein Spezialthema, das nicht jeder beherrscht.

Bis zur Abklärung noch mal abwarten mit der Scheidung ;-)

Gruß Anna

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Versorgungsausgleich, an sich guter Tausch...

Antwort von Laufente123 am 24.03.2013, 23:04 Uhr

Ja, Versorgungsausgleich kann man ausschließen z.B. im Rahmen eines Ehevertrages. Aber das während der Ehe durchzusetzen ist sicher schwierig/seltsam und führt zu Krach. Eheverträge regelt man meist VOR der Hochzeit. Wenn ihr keinen eigenen Ehevertrag habt, habt ihr automatisch den gesetzlichen Ehevertrag (Zugewinngemeinschaft). Ich lese immer ALLE Verträge BEVOR ich unterschreibe, erst recht einen Ehevertrag. Und die Unterschrift am Standesamt ist eine Unterschrift unter einen Ehevertrag - das ist IMMER so außer man hat einen eigenen Vertrag.


Wenn einer selbständig arbeite, keine Rentenpunkt erarbeitet, die Frau mit ihrer Teilzeit ein paar Punkte reinholt, aber dann kommt die Scheidung:
Meines Wissens nach werden die Rentenpunkte aufgeteilt, egal wer sie erarbeitet hat ABER auch das Vermögen (der Zugewinn) wird auch aufgeteilt und das ist bei jemanden, der nicht in die Rentenkasse zahlt deutlich höher. Es sein denn das Geld wurder immer fleißig ausgegeben?

Also sehe ich hier kein Problem sondern eher einen Nutzen.
Du tauschst ziemliche nutzlose Rentenpunkte gegen Anteile an einem Zugewinn, der höher ausgefallen ist da das Geld nicht in eine fast nutzlose Rentenkasse eingezahlt wurde.

Liebe Grüße
Laufente

P.S. Wir haben die umgekehrte Konstellation, mein Mann war jahrelang Angestellter, ich schon immer Freiberufler.

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Re: Versorgungsausgleich, an sich guter Tausch... bei uns nicht

Antwort von kravallie am 25.03.2013, 9:26 Uhr

ich habe unter anderen voraussetzungen unterschrieben, denn mein gatte war damals angestellt und blieb das auch bis 2008.
beim wort vermögen und zugewinn muß ich milde lächeln, laufente....

krach ist mir egal.

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Re: Versorgungsausgleich, an sich guter Tausch...

Antwort von nane973 am 25.03.2013, 9:43 Uhr

Ähm, wenn deine Antwort an mich ging - Ich bin die Selbstständige und meine Partner die Angestellten. Und meine Rentenpunkte musste ICH abgeben.

Was das lesen von Verträgen angeht, das mache ich auch vorher. Mit 21 war mir damals aber die Ehe als "Vertrag" noch nicht so bewusst wie es jetzt der Fall wäre :-)

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Re: Versorgungsausgleich, an sich guter Tausch... bei uns nicht

Antwort von Laufente123 am 25.03.2013, 23:34 Uhr

Aber wovon will denn der liebe Gatte später mal leben wenn er jetzt weder Rentenpunkte erarbeitet noch Geld hängen bleibt was für die Rente angespart wird? Aber manchmal hat man keine Alternative.

Na dann wünsche ich Dir viel Erfolg. Deine Kleine ist ja auch schon bald groß und in 10-12 Jahren startest Du voll durch.

Liebe Grüße
Laufente

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Re: Versorgungsausgleich, an sich guter Tausch...

Antwort von Laufente123 am 25.03.2013, 23:40 Uhr

Ging eher an Vallie, aber auch allgemein.
Ich finde den Versorgungsausgleich nicht unbedingt unfair. Das wollte ich damit ausdrücken, und meine Verwunderung dass die meisten erst am Ende der Ehe anfangen sich die "Vertragsdetails" durchzulesen statt vor der Unterschrift.

Aber ich bin auch keine Romantikerin. Aus Liebe tue ich einiges, aber eine Eheschließung ist in meinen Augen eine Vertragsunterschrift. Romantik gibts dann auf der Hochzeitsreise.

Servus
Laufente

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Re: Versorgungsausgleich, an sich guter Tausch... bei uns nicht

Antwort von kravallie am 26.03.2013, 9:21 Uhr

ein paar rentenpunkte hat er schon erarbeitet, da er ja doch mehrere festanstellungen hatte in 30 jahren arbeitsleben, aber ich denk mal, mehr als 500€ rente wird da nicht rumkommen, wenn überhaupt.
zusammen wird das schon ausreichen, denn ich habe weiter vorgesorgt, aber im falle einer scheidung teile ich das sicher nicht.
hatte mir da nur nie gedanken drüber gemacht....forumseidank aber nun doch.

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Re: Denkfehler? Auch angelehnt an die unteren Diskussionen

Antwort von Nikas am 27.03.2013, 0:42 Uhr

ja wie, anna, sollen frauen dann gar nicht arbeiten, weil keine rente über h4? werden wir dann alle am besten hartzler??? seltsame "arbeitsmoral".

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