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Geschrieben von Annas Truppe am 26.03.2013, 21:11 Uhr

@kravallie

Hallo,

hier bemühen sich ja viele um dich ;-)

Unten in dem Thread, der mit "Denkfehler" begann und sich dann zur Rentenfrage entwickelte, hattest du zuletzt geschrieben :

...denn ich habe weiter vorgesorgt, aber im falle einer scheidung teile ich das sicher nicht.

Das ist - mit Verlaub - Unsinn, oder freundlicher ausgedrückt : Ignoranz.
Was im Fall einer Scheidung mit Rentenansprüchen geschieht, hast du nicht zu entscheiden. Dazu kann man Vereinbarungen treffen (ob sie vor Gericht halten ist dann eine andere Frage, wurde auch schon behandelt), aber letztlich entscheidet bei einer Scheidung ein Gericht. Dies auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften, die insgesamt in ihrer Abstraktheit - also für alle denkbaren Fälle - übrigens gar nicht so schlecht sind.

Nochmal ganz klar : Selbst wenn du dich heute zur Scheidung entschließen würdest, hätte das rückwirkend keinen Einfluss auf Rentenanwartschaften, die in den letzten xy Jahren von dir und deinem Mann erworben wurden. An der Berücksichtigung der vergangenen Jahren kannst du heute nichts mehr ändern
(außer evt. mit einer Vereinbarung... s.o.).

Gruß Anna

 
8 Antworten:

Re: @kravallie

Antwort von kravallie am 27.03.2013, 20:35 Uhr

ich bin halt beliebt, wenn auch scheinbar ignorant

auf meine rentenanwartschaften habe ich keinen einfluss, das ist richtig, aber wenn du gelesen hast, hat mir murmeltiermama geschrieben, daß man den versorgungsausgleich ausschließen kann. und genau das werde ich machen, denn aktuell komme ich noch relativ glimpflich weg. wir sind auch erst 9 jahre verheiratet, wenn das zum verständnis dienen sollte.

( den notar habe ich schon kontaktet, wir sind zusammen in die schule gegangen....nutzt mir für das honorar nix, weiß ich auch, aber geht vll ein bißchen schneller )

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Re: @kravallie

Antwort von .Anna. am 27.03.2013, 21:36 Uhr

Ganz so ignorant offenbar nicht und Humor ist sowieso schon mal gut ;-)

Dass man den Versorgungsausgleich ausschließen kann hatte ich aber uebrigens als erste schon geschrieben (nur so wg Berufsehre).

Du bist aber wirklich konsequent ..
Mit dem Besten aller Ehemaenner ist da alles ok ?

Gruß Anna (künftig ohne Truppe)

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Re: @kravallie

Antwort von kravallie am 28.03.2013, 9:10 Uhr

was meinst du mit alles ok? er geht mit zum notar und unterschreibt auch, wenn du das meinst.

es gab widersprüchliche meinungen zwecks dem ausschluß, bei murmeltiermama wußte ich, daß sie es sicher weiß. daß du diesbezüglich berufsehre hast, weiß ich jetzt auch

warum bist du jetzt ohne truppe?
ist da alles ok?

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Re: @kravallie

Antwort von .Anna. am 28.03.2013, 17:29 Uhr

Hallo,

mit "beim Mann alles ok" meinte ich, ob er diese Vereinbarung zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs denn auch wirklich will.
Denn müssen muss er ja nicht.

Berufsehre - genau, ist für uns, die wir nichts wirklich "machen" ganz wichtig. ius primae cogitationis sozusagen (hier jetzt bitte ein ganz dickes Smilie denken).
In der Sache btw bleibe ich dabei, dass für den Fall der Fälle niemand garantiert, dass der Ausschluss hält.

Im RL habe ich die Truppe mehr denn je, weil ihre Mitglieder größer und auf gewisse Art anstrengender werden (ein paar Teenager dabei..). Im Forennamen stört sie aber.

Gruß Anna

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Re: @kravallie

Antwort von kravallie am 28.03.2013, 19:01 Uhr

wer seid ihr, die ihr nichts wirklich macht? und trotz großem latinum und google werde ich aus ius primae cogitationis nicht schlau.
wenn der ausschluß nicht hält, dann habe ich pech gehabt. aber wir haben beide dazugetan, es zu verhindern. manchmal ist es halt doch the effort that counts.....

oder ich überlege es mir und reiche in einem jahr die scheidung ein. dann brauche ich wenigstens ab jetzt nicht mehr kochen. auch nicht schlecht.

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Re: @kravallie

Antwort von Pamo am 28.03.2013, 19:12 Uhr

jetzt musst du doch auch nicht kochen, selbst wenn er dich verklagt

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Re: @kravallie

Antwort von .Anna. am 28.03.2013, 19:55 Uhr

Hallo,

das mit dem ius etc ist eine Anspielung auf das "ius primae noctis", das sagt dir sicher etwas :
Früher das Recht des Lehnsherrn, die erste Nacht mit einer gerade verheirateten Frau zu verbringen. Dieses ius (=Recht) ist ein Running Gag unter Juristen und ich habe es zum ius primae cogitationis = Recht der ersten Idee, des ersten Gedankens - umgedichtet.

Ob euer Ausschluss des Versorgungsausgleichs hält, kann dir wirklich keiner sagen, aber das ist dir ja bewusst, wie ich herauslese.

Ich erinnere nicht mehr von wem das Zitat stammt, aber es hat mich schon immer beeindruckt :

Wenn man den großen Fehler begangen hat zu heiraten, sollte man nicht den noch größeren Fehler begehen, sich scheiden zu lassen.

(Nicht nur) In diesem Sinne : Bei euch ist sicher alles gut !

Gruß Anna
(die Profession ist natürlich die der Juristen. Ich wirke im total unabhängigen Bereich)

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Re: @kravallie

Antwort von Murmeltiermama am 28.03.2013, 20:50 Uhr

Nein, garantieren kann man es nicht. Aber das Gericht schreitet wirklich nur in krassen Fällen ein. Denkbar wäre etwa, dass Kravallis Mann Gefahr liefe, im Alter in Grundsicherung zu fallen. Das wäre ein Grund, den Versorgungsausgleich durchzuführen, wenn dieser das verhindern könnte. Der Staat schaut schon, dass ihm möglichst nicht so viele auf der Tasche liegen.

Murmeltier

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