Geschrieben von Murmeltiermama am 24.03.2013, 22:33 Uhr |
@kravalli
1. Der VA erfasst auch private Renten, Betriebsrenten und andere Altersvorsorgeprodukte.
2. Den VA kann man jederzeit durch notarielle Vereinbarung ausschließen. Vor und während einer Ehe und auch noch im Scheidungsverfahren. Kommt es tatsächlich zur Scheidung, prüft der Richter lediglich grobe Verstöße gegen die Fairness (sogenannte Billigkeitsprüfung).
Gruß,
Murmeltier (früher glückskugel ;-))
Ich kenne auch einige...
Angelehnt an die Diskussion unten/ Butter bei die Fische...
Krankenschwester sucht Veränderung
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Bräuchte Hilfe...vl kennt sich ja jemand aus...
Suche Protagonistin für ARTE
Danke für Eure Hilfe - Chefin alles gesagt - @ Alf wo bist du denn abgeblieben
Was ändert sich bei halber Stelle als Lehrer?
Hat jemand einen Rat?