1. Der VA erfasst auch private Renten, Betriebsrenten und andere Altersvorsorgeprodukte. 2. Den VA kann man jederzeit durch notarielle Vereinbarung ausschließen. Vor und während einer Ehe und auch noch im Scheidungsverfahren. Kommt es tatsächlich zur Scheidung, prüft der Richter lediglich grobe Verstöße gegen die Fairness (sogenannte Billigkeitsprüfung). Gruß, Murmeltier (früher glückskugel ;-))