Hallo ihr Lieben, ich habe mal eine Frage, da ich irgendwie nicht so ganz schlau werde aus dem Internet. Kurz beschrieben: Ich habe etwas Sorge, dass ich trotz der GB nicht ordentlich ins Homeoffice komme. Am Anfang sollte ich nach der ersten GB schon ins HO, aber es passierte nichts. Zwar wurde ich aus meinem alten Büro versetzt, aber ich musste dann dennoch im untersagten Bereich arbeiten, weil es keine anderen Aufgaben gab. Leider passierte dann genau das, weshalb ich nicht vor Ort bleiben sollte. Ich wurde nach bekannten Problematiken in der SS dann vom RTW abgeholt und mir ging es hundselend. War mir sehr unangenehm und ich wurde, wie vorher, länger krank geschrieben. Jetzt soll ich nach neuer / verschärfter GB ins HO mit "flexibler Arbeitstätigkeit". Morgen soll ich wieder zur Arbeit kommen und ich habe jetzt Sorge, dass ich erneut länger bleiben muss. Zumal es auch laut Betriebsarzt für Schwangere Mitarbeiter kein geeigneter und sicherer Ort wäre. Einarbeitung ist ja eins, aber ich weiß bereits, dass meine Aufgaben ständig wechseln werden. Ich darf ja eben leider meinen eigentlichen Job aus Sicherheitsgründen nicht ausüben. Wie lange darf mein AG mich denn dort vor Ort behalten? Darf er mir trotzdem zeitlich gebundene Aufgaben geben oder was verstehe ich dann unter flexible Aufgaben? Es geht mir nur um die Aufklärung, dass ich im Fall der Fälle das mutiger ansprechen und das Ganze vom letzten Mal vermeiden kann. Danke vorab. :)
von Firefly1906 am 20.05.2024, 19:52