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Sorge / Gefährdungsbeurteilung HO

Thema: Sorge / Gefährdungsbeurteilung HO

Hallo ihr Lieben, ich habe mal eine Frage, da ich irgendwie nicht so ganz schlau werde aus dem Internet. Kurz beschrieben: Ich habe etwas Sorge, dass ich trotz der GB nicht ordentlich ins Homeoffice komme. Am Anfang sollte ich nach der ersten GB schon ins HO, aber es passierte nichts. Zwar wurde ich aus meinem alten Büro versetzt, aber ich musste dann dennoch im untersagten Bereich arbeiten, weil es keine anderen Aufgaben gab. Leider passierte dann genau das, weshalb ich nicht vor Ort bleiben sollte. Ich wurde nach bekannten Problematiken in der SS dann vom RTW abgeholt und mir ging es hundselend. War mir sehr unangenehm und ich wurde, wie vorher, länger krank geschrieben. Jetzt soll ich nach neuer / verschärfter GB ins HO mit "flexibler Arbeitstätigkeit". Morgen soll ich wieder zur Arbeit kommen und ich habe jetzt Sorge, dass ich erneut länger bleiben muss. Zumal es auch laut Betriebsarzt für Schwangere Mitarbeiter kein geeigneter und sicherer Ort wäre. Einarbeitung ist ja eins, aber ich weiß bereits, dass meine Aufgaben ständig wechseln werden. Ich darf ja eben leider meinen eigentlichen Job aus Sicherheitsgründen nicht ausüben. Wie lange darf mein AG mich denn dort vor Ort behalten? Darf er mir trotzdem zeitlich gebundene Aufgaben geben oder was verstehe ich dann unter flexible Aufgaben? Es geht mir nur um die Aufklärung, dass ich im Fall der Fälle das mutiger ansprechen und das Ganze vom letzten Mal vermeiden kann. Danke vorab. :)

von Firefly1906 am 20.05.2024, 19:52



Antwort auf Beitrag von Firefly1906

Das verstehe ich nicht: Du sollst nur im Home Office arbeiten, weil deine Arbeitsstätte für Schwangere gefährlich ist. Aber du wurdest trotzdem von deinem Chef gebeten, auf die Arbeit zu kommen? Und das nicht einmal, sondern regelmäßig? Warum geht denn Einarbeitung nicht im Home Office? Ich kenne mehrere Personen, die zur Corona-Hochzeit einen neuen Job angefangen haben, und komplett im Home Office eingearbeitet wurden. Klar, es ist etwas umständlicher als vor Ort. Aber machbar ist es zu Zeiten von Zoom, Teams usw. definitiv. Oder es muss doch ein Büro o.ä. geben, das für Schwangere ungefährlich ist. Vielleicht kannst du etwas zu deiner Branche schreiben? Handelt es sich im HO denn um eine klassische Bürotätigkeit, für die man nur Laptop und Telefon braucht? Oder musst du etwas machen, wofür man spezielle Ausrüstung oder Werkzeug benötigt?

von JoMiNa am 20.05.2024, 21:31



Antwort auf Beitrag von Firefly1906

Ist es nicht so, dass, wenn du nicht in deinem Bereich arbeiten darfst lt. Gefährungsbeurteilung und der Arbeitgeber keine anderen Aufgaben hat, du ins Beschäftigungsverbot kommst?

von wolfsfrau am 21.05.2024, 11:53



Antwort auf Beitrag von Firefly1906

Ich würde das dem Gewerbeaufsichtsamt melden. Dein AG macht sich mE sogar strafbar, wenn er dich trotz gegenteiliger GB einbestellt. Wenn HomeOffice micht geht musst du ins BV - das spricht der AG aus. Im Zweifel dein FA, unbedingt da auch ansprechen und zunächst krank melden. Du wirst Mutter. Übernehme Verantwortung! Jetzt - auch wenn es unangenehm ist!

von misssilence am 23.05.2024, 21:33