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Betrieb eingestellt, keine Kündigung erhalten

Betrieb eingestellt, keine Kündigung erhalten

mama2124

Hallo, Mein Arbeitgeber hat den Betrieb während meiner Elternzeit eingestellt. Ich habe keine Kündigung erhalten und die Personalerin ist schon freigestellt worden, heißt ich habe auch keinen Ansprechpartner mehr. Anfang August endet meine Elternzeit. War jemand schon mal in eine solche Situation? Mal davon abgesehen, dass es sehr dreist ist, dass mich niemand informiert hat – was passiert jetzt? Klar bin ich ab August arbeitslos, aber ist es überhaupt legal so? Es handelt sich um eine GmbH. Vielen Dank im Voraus.


die_ente_macht_nagnag

Antwort auf Beitrag von mama2124

Was heißt "Betrieb eingestellt"? Wurde nur eine Betriebsstätte geschlossen? In dein AG in Insolvenz/ Liquidation? Dein nächster Ansprechpartner wäre die Geschäftsführung, oder ein Insolvenzverwalter. Bitte um Klärung deines Mitarbeiterstatus. Du kannst dich auch an einen Anwalt wenden. Wäre ja relevant für Meldung veim JC etc. Du könntest auch selbst Kündigen mit Frist etc. und schaffst damit Klarheit und kannst auf Jobsuche gehen.


mama2124

Antwort auf Beitrag von die_ente_macht_nagnag

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort! Es handelt sich um einen Online Shop, die Webseite ist bereits geschlossen. Weitere Betriebstätten gibt es nicht, Insolvenz/Liquidation auch nicht, sie lassen es einfach auslaufen. Mitarbeiterstatus: Ich war bis Mitte letzten Jahres festangestellt, ab Juli in Mutterschutz und hatte ein Jahr Elternzeit angemeldet. So wie ich es verstehe, wenn ich selber kündige gibt es bei der AlG1 eine zwölfwöchige Sperre wegen der Kündigungsfrist von drei Monaten, stimmt das? Ich befürchte so oder so werde ich einen Anwalt brauchen…


die_ente_macht_nagnag

Antwort auf Beitrag von mama2124

Kündigungsfrist steht in deinem Vertrag, oder im Gesetz. Hast du den ab Ende der EZ eine Betreuung? ALG1 bekommst du ja nur, wenn du "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst". Die Sperre kann dir egal sein, wenn du direkt den neuen Job antrittst.


SunnyGirl!75

Antwort auf Beitrag von die_ente_macht_nagnag

aber wenn der Betrieb eingestellt wurde, braucht sie doch nicht selbst kündigen um dann ne Sperre vom Arbeitsamt zu riskieren!! Allerdings ist es bestimmt auch nicht rechtens das der Betrieb nicht mit der Bemerkung "aus betrieblichen Gründen" selbst eine Kündigung verfasst. Das grundsätzlich eine Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt besteht (da Ende der Elternzeit), gehe ich jetzt mal fest von aus. War bei mir damals auch so, als ich aus betrieblichen Gründen nicht beim ursprünlichen AG wieder einsteigen konnte,und ich für den Übergang ganz normal ALG bekam.


Ulli

Antwort auf Beitrag von SunnyGirl!75

Solange die GmbH noch nicht gelöscht ist, kannst du Ansprüche geltend machen.