Baby und Job

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Geschrieben von tinai am 30.03.2005, 14:43 Uhr

zuschuß vom arbeitgeber zu hortgebühren ?

Grundsätzlich darf er alles übernehmen.

ABER: Ab einem Alter von 6 und mit Eintritt in die Schule sind Kinderbetreuungskosten, die der Arbeitgeber erstattet nicht mehr steuer- und SV-begünstigt und fallen damit voll unter Lohn!

Also wenn Du die 800 Euro-Grenze damit übersteigst....

Gruß Tina

 
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