Geschrieben von tinai am 30.03.2005, 14:43 Uhr |
zuschuß vom arbeitgeber zu hortgebühren ?
Grundsätzlich darf er alles übernehmen.
ABER: Ab einem Alter von 6 und mit Eintritt in die Schule sind Kinderbetreuungskosten, die der Arbeitgeber erstattet nicht mehr steuer- und SV-begünstigt und fallen damit voll unter Lohn!
Also wenn Du die 800 Euro-Grenze damit übersteigst....
Gruß Tina
- zuschuß vom arbeitgeber zu hortgebühren ? - salsa 30.03.05, 10:13
- Re: zuschuß vom arbeitgeber zu hortgebühren ? - vallie 30.03.05, 11:23
- @valli: - salsa 30.03.05, 12:32
- Re: @valli: - vallie 30.03.05, 12:55
- @valli: Danke und... - salsa 30.03.05, 13:31
- Re: @valli: - vallie 30.03.05, 12:55
- @valli: - salsa 30.03.05, 12:32
- Re: zuschuß vom arbeitgeber zu hortgebühren ? - tinai 30.03.05, 14:43
- Re: zuschuß vom arbeitgeber zu hortgebühren ? - vallie 30.03.05, 11:23
Hallihallo .. bin neu bei euch !
@Henni, wegen Erziehungszeit-Beginn bzw. Ende
Wie bekommt man ein Au-Pair-Mädchen
Jetzt habe ich auch noch ein paar aupair-Fragen (achtung lang)
Kindergeld???
Auch ich möchte mich vorstellen
Hallo hat jemand von euch sofort nach dem mutterschutz wieder gearbeitet????
Hallo und hoffe ihr nehmt mich auf!
Hut ab vor allen Muttis die regelmäßig arbeiten!!