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Geschrieben von salsa am 30.03.2005, 10:13 Uhr

zuschuß vom arbeitgeber zu hortgebühren ?

Hi,
dass es einen Zuschuß vom Arbeitgeber zu den Kigakosten gibt, das ist klar, doch meine kleine kommt dieses jahr zur schule und ich weis nicht, ob der arbeitgeber auch die hortkosten übernehmen darf. ich will so lange wie möglich unter der 800 € Grenze bleiben.
Vielleicht hat jemand einen Rat für mich ?
Danke
Salsa

 
5 Antworten:

Re: zuschuß vom arbeitgeber zu hortgebühren ?

Antwort von vallie am 30.03.2005, 11:23 Uhr

hi,
hatte dir doch in einem anderen forum geantwortet!!!???? überlesen ???

kann er nicht, nur kigagebühren.
stell aber einen antrag beim ja, die übernehmen die hortgebühren.

vg
vallie

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@valli:

Antwort von salsa am 30.03.2005, 12:32 Uhr

sorry... war mir "untergegangen" ... jetzt hatte ich mir gedacht, wenn ich schonmal mit grippe zuhause bin, dann kann ich mir so ...über sachen schon gedanken machen ;-)

ob das jugendamt auch hortkosten übernimmt weis ich nicht, die kigakosten hat es übernommen.

vielleicht hat ja noch jemand erfahrungen in dem bereich ?

danke und viele
gruesse
salsa

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Re: @valli:

Antwort von vallie am 30.03.2005, 12:55 Uhr

das war es, wenn es die kigakosten übernimmt, dann die hortkosten auch. so war es bei mir jedenfalls, denke nicht , daß sich da groß was geändert hat...
deine einkünfte müssen halt entsprechend niedrig sein, aber wenn du nur 800€ verdienst, wird das ja der fall sein.
der zuschuss vom ag ist tatsächlich nur ein KINDERGARTENZUSCHUSS, mußte bei meiner tochter extra ein "attest" bringen, daß sie mit 6 noch nicht schulfähig war, da das finanzamt stur davon ausgeht, daß kinder mit 6 nicht mehr in den kiga gehen.

gute besserung und viel erfolg bei der antragstellung!!!

lg
vallie

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@valli: Danke und...

Antwort von salsa am 30.03.2005, 13:31 Uhr

jetzt bin ich schon ein stück erleichtert ! ja, ich verdiene nicht viel und da würden 150 € hortkosten doch recht viel sein, wenn ich es selber tragen müsste.
viele gruesse
Salsa

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Re: zuschuß vom arbeitgeber zu hortgebühren ?

Antwort von tinai am 30.03.2005, 14:43 Uhr

Grundsätzlich darf er alles übernehmen.

ABER: Ab einem Alter von 6 und mit Eintritt in die Schule sind Kinderbetreuungskosten, die der Arbeitgeber erstattet nicht mehr steuer- und SV-begünstigt und fallen damit voll unter Lohn!

Also wenn Du die 800 Euro-Grenze damit übersteigst....

Gruß Tina

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