Baby und Job

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Geschrieben von Trini am 21.03.2005, 12:40 Uhr

Wieviel darf im dazuverdienen ?

Von den Freibetraägen hab ich keine Ahnung.

Aber Du mußt Deinen AG nicht nur informieren. Du mußt Dir die anderweitige Tätigkeit GENEHMIGEN lassen.

Kann ja durchaus sein, daß der AG Dir was teilzeitmäßiges anbietet oder daß es ein Wettbewerbsverbot gibt.

Trini

 
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